„Spitze auf dem Land“
Für High-Tech-Firmen im Ländlichen Raum bieten die EU und das Land Baden-Württemberg das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ an. Zum Zug kommen innovative Unternehmen bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Eigenschaft zum Technologieführer. Wer Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen plant, kann hierfür einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, höchstens 400.000 Euro erhalten. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Anträge auf Aufnahme in die Förderrichtlinie können laufend vorgelegt werden. Die Projektauswahl findet halbjährlich im Frühjahr und Herbst statt. Für die nächste Projektauswahl am 28. Februar 2020 können jetzt die Anträge über die Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis eingereicht werden. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.
Wer Fragen hat, kann sich mit Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis per E-Mail: [email protected] in Verbindung setzten.