Gut 8,5 Millionen Wahlberechtigte für Baden-Württemberg erwartet
Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 können nach einer Schätzung des Statistischen Landesamtes voraussichtlich 8,5 Millionen (Mill.) Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger ihre Stimme abgeben. Die Gruppe der Wahlberechtigten gliedert sich in gut 7,7 Mill. Deutsche und gut 810 000 Unionsbürgerinnen und –bürger, also Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europaparlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsstaat ausüben. Wie die deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie die nach dem Europawahlgesetz geltenden Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen Unionsbürgerinnen und -bürger einen einmaligen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde stellen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Bei der Europawahl 2014 waren in Baden-Württemberg insgesamt rund 7,7 Mill. Personen wahlberechtigt. Seit der ersten Europawahl im Jahr 1979 hat die Zahl der Wahlberechtigten im Land um knapp 1,7 Mill. Personen zugenommen. Die Zahl derer, die sich tatsächlich an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligten, ist allerdings deutlich geringer. Während im Jahr 1979 die Wahlbeteiligung bei 59,2 % lag, gaben 2014 lediglich 52,1 % ihre Stimme ab. Die höchste Beteiligungsquote bei Europawahlen in Baden-Württemberg wurde mit 66,4 % im Jahr 1994 erreicht, die niedrigste mit 40,6 % bei der darauffolgenden Wahl im Jahr 1999.
Die Schätzung des Statistischen Landesamtes zu den Wahlberechtigten basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung mit Basis Zensus 2011. Aufgrund der Datenlage werden lediglich Schätzungen der Wahlberechtigtenzahlen auf Landesebene vorgenommen. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst am Wahltag mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Besondere Unsicherheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang zum einen durch die Tatsache, dass sich die hier lebenden Unionsbürgerinnen und -bürger aktiv in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Die Zahl derer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, fällt erfahrungsgemäß sehr gering aus. Zum anderen stellt der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar.