Am 26. Mai sind neben den rund 111.000 wahlberechtigten Heidelbergerinnen und Heidelbergern auch die rund 10.000 hier lebenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aufgefordert, an der Europawahl teilzunehmen. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zum Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Heidelberg haben, frei entscheiden, ob sie entweder in Heidelberg oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
Schon für die Europawahlen registriert?
Um in Heidelberg wählen zu können, müssen die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger rechtzeitig vor der Wahl im Wählerverzeichnis registriert sein. Dazu müssen sie beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg einmalig einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Damit sind sie dann automatisch für die kommenden Europawahlen registriert. Die Vordrucke und Merkblätter dazu können beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg abgeholt beziehungsweise angefordert werden.
Achtung: Antragsfrist endet am 5. Mai
Die Frist für den Antrag endet am 5. Mai 2019. Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die sich bereits für die Europawahlen 1999, 2004, 2009 oder 2014 in Heidelberg ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, bekommen zur diesjährigen Europawahl automatisch durch die Stadt Heidelberg eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt, es sei denn, sie haben sich nach der Aufnahme in das Heidelberger Wählerverzeichnis ins Ausland abgemeldet. Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Heidelberg zieht, muss einen neuen Antrag stellen.
Informationen zur Europawahl
Auf der Internetseite der Stadt Heidelberg sind unter www.heidelberg.de/wahlen weitere Informationen zur Europawahl 2019 abrufbar. Informationen zur Wahl erteilt außerdem die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550, 58-13580 oder per E-Mail an [email protected].