Letzte Woche wurden am Handelshafen Mannheim mehrere tote Lachmöwen aufgefunden. Die sofort eingeleitete Untersuchung bezüglich der Todesursache durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) ergab den Verdacht einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus H5N1. Das Referenzlabor für Aviäre Ifluenza (Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Insel Riems) bestätigte inzwischen diesen Verdacht.
Um die Verschleppung des Virus insbesondere in Geflügelhaltungen im Stadtgebiet zu verhindern, hat die Stadt Mannheim mittels Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel in rhein- und neckarnahen Stadtteilen sowie verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen verfügt.
Die Maßnahmen gelten ab 10. März 2023 und sind zunächst befristet bis zum 16. April 2023.
Geflügelhalter sind durch die Verfügung dazu angehalten, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern, zu halten.
Um eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk zu vermeiden, gelten außerdem verstärkte Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen).
Da das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie ein Übergang auf Nutzgeflügelhaltungen und andere Vogelbestände als hoch einzustufen ist, sind von dieser Verpflichtung sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen betroffen.
Die Allgemeinverfügung einschl. einer Karte mit Darstellung der betroffenen Gebiete kann hier eingesehen werden. Ebenso hat die Stadt ein FAQ zum Thema erstellt.
Der Veterinärdienst Mannheim empfiehlt Geflügelhaltern, die nicht von der Pflicht zur Aufstallung betroffen sind, weil sich ihre Haltung außerhalb des von der Allgemeinverfügung betroffenen Gebiets befindet, zum Schutz ihrer Tiere dringend, diese ebenfalls aufzustallen und Biosicherheitsmaßahmen einzuhalten.
Das Influenza-A-Virus ist zwar auf den Menschen übertragbar, jedoch sind nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts vor allem Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.
In Deutschland ist bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden.
Auch der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich.
Für Haustiere wie Hunde und Katzen stellt das Virus ebenfalls keine Gefahr dar.
Es wird gebeten, verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim per Email unter [email protected] unter genauer Angabe des Fundortes zu melden.
Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Kleine Wildvögel bis Amselgröße sowie Tauben sind nicht empfänglich für das Virus und deshalb nicht zu melden.
Weitere Informationen für GeflügelhalterInnen sind hier zu finden:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/
Quelle: Stadt Mannheim