12 272 Personen oder rund 1 % mehr als 2017
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg feststellt, lebten zum Jahresende 2019 insgesamt 955 455 Menschen mit Schwerbehinderung in Baden-Württemberg. Das waren 12 272 Personen oder 1,3 % mehr als zum Zeitpunkt der letzten Erhebung Ende 2017. Somit waren 8,6 % der gesamten Bevölkerung Baden-Württembergs zum Jahresende 2019 schwerbehindert.
Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt worden ist und die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
Schwerbehinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. Bei den über 65-Jährigen war zum Jahresende 2019 jede vierte Person schwerbehindert – bei den unter 15-Jährigen dem gegenüber nur jede 80. Person. Über die Hälfte (56,6 %) der Menschen mit Schwerbehinderung war 65 Jahre oder älter, 31,3 % gehörten der Altersgruppe der 45- bis unter 65-Jährigen an. Der Anteil der unter 25-Jährigen lag dagegen nur bei 4,4 %.
Zum Jahresende 2019 waren mehr Männer als Frauen von einer Schwerbehinderung betroffen. 490 930 Männer verfügten über einen gültigen Schwerbehindertenausweis, was einem Anteil von 51,4 % entspricht. Dem gegenüber waren 464 525 Personen bzw. 48,6 % der Schwerbehinderten weiblichen Geschlechts.
In den meisten Fällen (93,2 %) wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Nur 3,6 % der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. 1,6 % waren auf einen Unfall (einschließlich Arbeitsunfällen) oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
Die schwerbehinderten Menschen litten überwiegend an körperlichen Behinderungen:
- Funktionseinschränkung oder Beeinträchtigung von inneren Organen bzw. Organsystemen (28 %)
- Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen oder Suchtkrankheiten (24,7 %)
- Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes bzw. Deformierung des Brustkorbes (15,4 %)
- Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (10 %)
- Blindheit oder Sehbehinderung (4 %)
Von den Menschen mit Schwerbehinderung war knapp ein Viertel (23,5 %) von sehr schweren Beeinträchtigungen betroffen, die von den Versorgungsämtern als Behinderung mit einem Grad von 100 eingestuft wurden. Der geringste Grad einer Schwerbehinderung von 50 wurde gut einem Drittel der Betroffenen (34,8 %) zuerkannt.