Die Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge) wurde in erster Linie angeordnet, um die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts „Blühende Badische Bergstraße“ (ILEK) umzusetzen. Diese sind insbesondere ein vorbildliches Wegenetz und ein tragfähiges Flächenmosaik, das beispielsweise die Arrondierung (Einbezug angrenzender Flächen zu einem bestimmten Grundstück) von Rebflächen beinhaltet. Besonders der schlechte Zustand der Wege erschwert die Bewirtschaftung und Pflege der Vorgebirgszone in Hemsbach, so dass viele Grundstücke verwildern, verbuschen oder gar verwalden. Die Maßnahmen der Flurbereinigung sollen diesen Tendenzen entgegenwirken. Doch eben dieser Flurbereinigungsprozess gerät nun leider erst einmal ins Stocken, teilt das Amt für Flurneuordnung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.
Ein kurzer Blick zurück: Direkt nach der Wahl des von den Grundstückseigentümern gewählten Vorstandes im Jahr 2017 waren die Arbeiten am Verfahren aufgenommen worden. Erste Leitgedanken zur Neugestaltung der Hemsbacher Vorgebirgszone wurden vom Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises formuliert und mit dem Vorstand abgestimmt.
Nun stünden die umfangreiche Wertermittlung sowie die Konkretisierung der Planung und deren Abstimmung an. „Leider können diese Verfahrensschritte derzeit nicht angegangen werden. Grund hierfür ist der gravierende Fachkräftemangel im Bereich der ausführenden Ingenieure beim Amt für Flurneuordnung. Dieser hat sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bemühungen des Kreises und des für die Stellenbesetzung verantwortlichen Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) dramatisch verschärft. Derzeit sind drei Stellen im Bereich dieser Sachgebietsleiter nicht besetzt. Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die im Rhein-Neckar-Kreis laufenden Flurbereinigungsverfahren und macht eine Priorisierung in der Arbeitsplanung bei der Abarbeitung dieser Verfahren unabdingbar“, erklärt der Leiter des Amtes für Flurneuordnung, Andreas Neubert.
Für das Verfahren in Hemsbach (Vorgebirge) bedeutet dies, dass die nächsten Verfahrensschritte vorerst nicht angegangen werden können. Die vorläufige Zurückstellung der weiteren Verfahrensschritte erfolgt im Einvernehmen mit dem LGL als zuständiger Fachaufsichtsbehörde. Die Verzögerung hat für die Grundstückseigentümer zunächst keine sichtbaren Auswirkungen. Die Grundstücke können wie bisher bewirtschaftet werden und auch der Grundstücksverkehr bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich.
Durch die Zurückstellung der nächsten Verfahrensschritte verzögert sich allerdings die dringend notwendige Modernisierung des Wegenetzes. Grundsätzlich gilt, wie in jedem Flurbereinigungsverfahren, dass wesentliche Veränderungen an Grundstücken mit dem Amt für Flurneuordnung auch weiterhin abgesprochen werden müssen. Die Zustimmung des Amts für Flurneuordnung ist notwendig für die Änderung der Nutzungsart, die Herstellung oder Beseitigung von Bauwerken und die Beseitigung von Bäumen oder Rebstöcken. Zur Gewährleistung der Planungssicherheit gilt diese Regelung auch weiterhin. Sobald sich die Arbeits- und Personalsituation wieder entspannt hat, werden die Arbeiten am Verfahren fortgesetzt. Die Teilnehmer werden darüber umgehend informiert.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge) im Internet unter www.lgl-bw.de/3489