Zum 25. Mai tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales außer Kraft und die darin geregelten Basisschutzmaßnahmen für Beschäftigte sind somit nicht mehr verpflichtend.
Die Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt daher ab dem 26. Mai, so dass ab diesem Zeitpunkt auch die bislang bestehende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher beim Betreten der städtischen Gebäude hinfällig ist. Um jedoch weiterhin den Schutz der Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, wird den Beschäftigten sowie den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, bei Begegnungen in den städtischen Gebäuden freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.
Quelle: Stadt Mannheim