Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beauftragten die Verwaltung, die Gestaltungssatzung Innenstadt zu überarbeiten.
Die Gestaltungssatzung Innenstadt, 2. Änderung, war am 1.10.2019 in Kraft getreten. Hierbei wurden in Ziffer 2.5 „Anlagen zur Energiegewinnung“ Regelungen zu Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf den straßenzugewandten Dachflächen aufgenommen. Diese sind nach derzeitigem Recht in den besonders sensiblen Innenstadtbereichen A-C ausgeschlossen worden. In den Bereichen D und E wurde die Ausgestaltung solcher Anlagen unter Auflagen erlaubt.
Dem vorausgegangen war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Gestaltungssatzung, um erneuerbarer Energieerzeugung mehr Raum zu verschaffen. Mit dieser Änderung würden Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Nutzung in allen Teilbereichen der Innenstadt zulässig werden, ohne gestalterische Regulierung.
Um sowohl den denkmalschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen als auch den Ausbau weiter voranzutreiben, schlägt die Verwaltung daher ein gestuftes Vorgehen vor.
In den Teilbereichen A und C Photovoltaikanlagen auf der straßenzugewandten Seite weiterhin verboten. Dieses Verbot betrifft auch Photovoltaik-Anlagen an Fassaden und Balkonen. Ausnahmsweise sollen Photovoltaikziegel zulässig sein.
Im Teilbereich B sollen Photovoltaikanlagen auf der straßenzugewandten Dachfläche nur in Farbe der Dacheindeckung zugelassen werden, mit einer Aufbauhöhe von maximal 20 Zentimetern sowie Photovoltaikziegel. Sonstige Photovoltaikanlagen (Balkon, Fassade etc.) sollen ausgeschlossen bzw. ggf. ausnahmsweise zulässig sein.
In den Teilbereichen D und E sollen alle Formen von Photovoltaikanlagen grundsätzlich zulässig sein. Es bleibt bei einer maximalen Aufbauhöhe von 20 Zentimetern, wobei hier bei Flachdächern eine Ausnahme erteilt werden kann
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.
Quelle: Stadt Schwetzingen