Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am Freitagvormittag, 2. August. Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4, Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.
Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind teilweise kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Das Generationenbüro hat wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14-18 Uhr.“