Bleiben Sie informiert  /  Montag, 18. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Haustürgeschäft ohne Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig

18. Januar 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Politik, Wirtschaft

URTEIL GEGEN PRIMASTROM

· Über 14-tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss informiert werden

 

· Klage der Verbraucherzentrale wegen fehlender Widerrufsbelehrung gegen Primastrom erfolgreich

 

· Regelmäßig beschweren sich Verbraucher über Haustürgeschäfte

 

 

 

Das Unternehmen Primastrom vertrieb Strom- und Gasverträge an der Haustür. Eine Verbraucherin, die einen angeblich so abgeschlossenen Vertrag wieder los werden wollte, wandte sich an die Verbraucherzentrale. Weil Primastrom nicht über die 14-tägige Widerrufsmöglichkeit informiert hatte, ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter vor. Im Dezember entschied das Landgericht Berlin (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig) im Sinne der Verbraucherzentrale.

 

 

 

Bei einem Haustürgeschäft nicht über das Widerrufsrecht zu informieren, ist klar rechtswidrig. „Anbieter, die die Widerrufsmöglichkeit verschweigen, verhalten sich irreführend und verschaffen sich einen Vorteil gegenüber Verbrauchern und Konkurrenten“, bewertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten von Primastrom. „Verbraucher werden über die ihnen zustehende Rechte getäuscht, das ist kein Kavaliersdelikt!“. Die Verbraucherzentrale leitete daher rechtliche Schritte ein und bekam nun vor dem Landgericht Berlin recht (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall meinte die Verbraucherin außerdem, lediglich der Zusendung von Unterlagen zugestimmt zu haben, erhielt im Anschluss an das Gespräch stattdessen aber eine Vertragsbestätigung über einen Strom- und Gasvertrag. Vertragsunterlagen und die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform wurden ihr nicht ausgehändigt. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte sie den unerwünschten Vertrag beenden.

 

WIDERRUFSRECHT BEI AUSSERGESCHÄFTSRAUMVERTRÄGEN

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (Haustürgeschäfte), besteht immer eine Überrumpelungsgefahr. Der Gesetzgeber hat mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht daher eine Möglichkeit geschaffen, mit der Verbraucher solche Verträge einfach beenden können. Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale, dass ihnen nach Besuchen von Außendienstmitarbeitern Verträge zugesandt wurden, ohne dass sie bei dem Besuch einem Vertragsschluss zugestimmt hätten. Wird außerdem die Möglichkeit des Widerrufs verschwiegen, haben Verbraucher zwar ein verlängertes Widerrufsrecht von zwölf Monaten und 14 Tagen, das nutzt ihnen aber nichts, wenn Sie eben wegen der fehlenden Belehrung überhaupt nichts von ihrem Recht wissen. In der Folge bleiben Verbraucher in vielen Fällen auf den unerwünschten Verträgen sitzen.

Das könnte Sie auch interessieren…

Die Stadt Mannheim ist gerüstet für den Winterdienst

Die Stadt Mannheim ist bereit für den Winterdienst. Insbesondere die Brücken müssen bereits bei Temperaturen knapp über 0°C kontrolliert werden. Dementsprechend sind die Fahrzeuge startklar, die Streugutlager aufgefüllt und die Einsatzpläne stehen „Seit 1. November...

IHK warnt vor den Folgen von Steuererhöhungen

Probleme im Haushalt Mannheim Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 stellt den Mannheimer Gemeinderat vor eine schwierige Aufgabe. Zum einen gehen die Gewerbesteuereinnahmen, die den größten Posten auf der Einnahmeseite darstellen, aufgrund strukturell...

Mehr Sicherheit für Fahrräder in der Rheingoldstraße

Die Stadt Mannheim wird in der Rheingoldstraße zwischen der Steubenstraße und dem Kreisverkehr Rheingoldstraße / Neckarauer Waldweg / Promenadenweg Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchführen Die Arbeiten werden vom 18. bis 20. November 2024 sowohl in...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert