Heidelberg (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums MannheimAuf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen eine 21-jährige Frau erlassen, welche sich ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet aufhält. Sie steht im dringenden Verdacht, in drei Fällen Ladendiebstähle in Warenhäusern in der Bergheimer Straße und Eppelheimer Straße begangen zu haben.
Die Frau soll sich am Freitagabend, 11. Januar 2019, gegen 20:00 Uhr entschlossen haben, in einem Kaufhaus am Heidelberger Bismarckplatz mehrere Artikel im Gesamtwert von ca. 315 Euro zu entwenden. Zu diesem Zwecke habe sich die 21-Jährige nach Ladenschluss in den Geschäftsräumen des Kaufhauses absichtlich unbemerkt einschließen lassen. In der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 22:54 Uhr soll die Frau die Ware in eine von ihr mitgeführten Tasche gepackt haben, um diese aus dem Geschäftsräumen zu transportieren. Dabei löste sie den Warnmelder des Kaufhauses aus, worauf Polizeikräfte das Gebäude durchsuchten und die Frau festnehmen konnten.
Darüber hinaus soll die junge Frau in zwei weiteren Fällen am 08. Januar 2019 und 15. Januar 2019 aus Geschäftsräumen eines Einkaufmarktes und einer Drogerie in der Heidelberger Innenstadt Waren im Gesamtwert von ca. 140 EUR und 125 Euro entwendet haben.
Am Mittwoch wurde die Frau der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Untersuchungshaftbefehl. Nach der Vorführung wurde die Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ob die Frau für weitere, gleichgelagerte Fälle als Tatverdächtige in Betracht kommt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Polizei Mannheim.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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