Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 26-jährigen Mann erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, am 06.09.2019 einen Mann schwer und einen weiteren Mann leicht verletzt zu haben.
Der türkische Tatverdächtige soll am Tattag gegen 18:45 Uhr im Forum im Stadtteil Emmertsgrund nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung dem Opfer auf den Hinterkopf geschlagen haben. Nachdem dieser zu Boden gegangen war, soll der 26-Jährige mehrfach auf den Oberkörper des Geschädigten eingetreten haben, wodurch dieser mehrere Prellungen und Rippenbrüche erlitt. Als ein weiterer Beteiligter dem Opfer zur Hilfe kam, soll der Tatverdächtige diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Der Tatverdächtige wurde am 11.10.2019 von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen und am Folgetag, nach der Vorführung bei der Bereitschaftsrichterin und Eröffnung des Haftbefehls, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Zum gleichen Zeitpunkt wurden am Freitag ab 16 Uhr zwei weitere Wohnungen im Heidelberger Stadtteil Emmertsgrund und eine Wohnung in Leimen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Heidelberg durchsucht. Gegen die vier Tatverdächtigen im Alter zwischen 17 und 26 Jahren wird wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Waffengesetzt ermittelt. Sie sollen im Dezember 2018 auf dem Emmertsgrund mutmaßlich mit einer Schreckschusswaffe geschossen haben. Im Rahmen der Wohnungsdurchsuchungen wurden zwei Schreckschusswaffen sowie ein Samurai-Schwert aufgefunden und sichergestellt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Süd hierzu dauern weiter an.
Gleichzeitig wurden am Freitagabend zwischen 15.30 und 22.30 Uhr durch starke Kräfte der Verkehrspolizei Alkohol- und Drogenkontrollen auf der Straße Am Götzenberg durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 112 Fahrzeuge und 126 Personen überprüft.
Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt:
– Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in 7 Fällen
– Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss in 1 Fall
– Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in 10 Fällen
– Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen
Die weiteren Ermittlungen hierzu führt das Verkehrskommissariat Heidelberg.
Rückfragen an:
Staatsanwaltschaft Heidelberg, Erster Staatsanwalt Dr. Haaf, Telefon: 06221/59-2031
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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