Rückkehr zu einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“
Ebenso wie die Kitas sollen ab Montag, 29. Juni 2020, auch die Grundschulen in Baden-Württemberg zu einem sogenannten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückkehren. Das hat die Landesregierung vergangene Woche bekanntgegeben. Grundlage dafür sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der vier baden-württembergischen Universitätskliniken zum Infektionsgeschehen bei Kindern. Konkret heißt das für Heidelberg: alle Kinder der 18 Grundschulen, der drei Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten sowie der Grundschulförderklassen und Vorbereitungsklassen im Primarbereich können wieder regelmäßig ihre Schule besuchen. Täglich gibt es Präsenzunterricht mit vier Zeitstunden und verlässlichem Stundenplan. Schulen können Unterricht und Lernzeit sowie Betreuung individuell organisieren. Der Unterrichtsbeginn erfolgt gestaffelt. Zeitversetzt gibt es Bewegungspausen.
Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten besondere Regeln: So müssen beispielsweise die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und dürfen sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Auf Abstandsgebote im Klassenraum wird verzichtet, Hygieneregeln gelten weiterhin. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Außerdem können Eltern ihr Kind aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen.
Betreuung nach dem Unterricht
Das kommunale Betreuungsangebot außerhalb des verlässlichen Unterrichts an der Grundschule erfolgt durch päd-aktiv e.V. entsprechend der Betreuungsverträge der Eltern mit dem Verein. Die bisherige Notbetreuung an den Grundschulen, die über die Corona-Verordnung des Landes für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen geregelt war, entfällt.
Weiterführende Schulen
Im Sekundarbereich (weiterführende Schulen ab Klasse 5) gibt es weiterhin ausschließlich den rollierenden Fern- und Präsenzunterricht. Ausgenommen sind die Prüfungsjahrgänge und Vorprüfungsjahrgänge. Für die Klassenstufen 5 bis 7 gibt es nach wie vor eine Notbetreuung, die in der Corona-Verordnung des Landes geregelt ist.
Infos zum Regelbetrieb und zur Betreuung an Grundschulen
Detaillierte Infos zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gibt es auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter www.km-bw.de.
Infos zur Betreuung an den Heidelberger Grundschulen gibt es bei päd-aktiv unter www.paed-aktiv.de.