Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg gibt Infos zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn Entscheidungen treffen müssen. Aber: wer volljährig ist, hat keine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten. Auch nahe Familienangehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, erwachsene Kinder oder Geschwister werden im Notfall nicht automatisch füreinander zum rechtlichen Vertreter. Wer etwa infolge einer schweren Erkrankung oder Behinderung, aus Altersgründen oder nach einem Unfall seine rechtlichen Angelegenheiten auch nur vorübergehend nicht mehr selbst regeln kann, bekommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.
Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann man selbst bestimmen, wer Entscheidungen zum Beispiel in finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln soll, falls man dazu irgendwann nicht mehr in der Lage ist. Auch Angehörige müssen, wenn keine Vollmacht vorliegt, vom Betreuungsgericht erst zum rechtlichen Betreuer bestellt werden, um für den Anderen handeln zu können.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hält die Mappe „Ihre Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ für interessierte Heidelberger Bürgerinnen und Bürger bereit. Erhältlich ist die Vorsorgemappe für zwei Euro bei der Betreuungsbehörde und bei allen Bürgerämtern der Stadt. Die Formulare sind auch auf der Homepage der Stadt Heidelberg hinterlegt.
Die Betreuungsbehörde beglaubigt auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Gebühren dafür betragen zehn Euro.
Weitere Informationen: Betreuungsbehörde Stadt Heidelberg, Bergheimer Straße 155, 69115 Heidelberg, Telefon 58-38920, 58-37550, E-Mail [email protected]. Informationen auch unter www.heidelberg/betreuungsbehoerde.