Für mehr Verkehrssicherheit
Die Stadt Heidelberg bittet alle Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen regelmäßig zurückzuschneiden. Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinreicht, können diese nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden – insbesondere von Radfahrenden, Schulkindern, Menschen mit Gehilfen oder Eltern mit Kinderwägen. Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigen schlecht einsehbare Straßenkreuzungen und zugewachsene Straßenschilder und -laternen die Verkehrssicherheit für alle. Die Herbstzeit ab Oktober bietet sich ideal für Rückschnitte an, da die Pflanzen bald neue Triebe bilden.
Abmessungen und Regelungen
Auf Geh- und Radwegen gilt eine Durchgangshöhe von zweieinhalb Metern. So kann gewährleistet werden, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch tiefhängende Äste behindert werden. Auf den Fahrbahnen gilt eine Höhe von viereinhalb Metern, damit Müllwägen oder hohe Transporter ungehindert die Straße passieren können. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen immer freigeschnitten und sichtbar sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind außerdem verpflichtet, Gehwege und die Entwässerungsrinnen bei Bedarf zu reinigen, um den ordnungsgemäßen Ablauf von Regenwasser zu gewährleisten.