An Hochzeiten in Heidelberg können ab Montag, 18. Mai 2020, wieder Gäste teilnehmen. Bei Trauungen mit Trauansprache im historischen Rathaus-Trauzimmer können dann maximal acht Personen teilnehmen – inklusive Brautpaar, Gästen, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher. Das Standesamt bittet um Verständnis dafür, dass aufgrund des Corona-bedingt vorgegebenen Mindestabstandes die Zahl von acht Personen im Trauzimmer nicht überschritten werden kann.
Im Rathaus besteht – wie in allen städtischen Gebäuden – eine Maskenpflicht. Im Trauzimmer kann die Maske abgenommen werden. Um die Mindestabstände einzuhalten, dürfen während der Trauung die zugewiesenen Plätze nicht verlassen werden. Dies gilt auch für die Fotografin oder den Fotografen. Nach der Trauung ist ein Aufenthalt im Rathaus nicht möglich. Der Einlass ins Rathaus zur Trauung ist frühestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Trautermin in die dafür vorgesehene Wartezone möglich.