Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Der Beschuldigte soll am 19.11.2019 in eine Arztpraxis im Stadtteil Heidelberg-Kirchheim eingebrochen sein und mehrere Betäubungsmittelrezepte, eine Flasche Diazepam, eine geringe Summe an Bargeld und zwei Armbanduhren entwendet haben.
Nach Eingang einer Alarmmeldung konnte der 22-Jährige mit Hilfe eines Polizeihundes kurz nach 03:00 Uhr im Tatobjekt vorläufig festgenommen werden. Die Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Süd konnten zudem eine geringe Menge an Amphetamin bei dem Beschuldigten sicherstellen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg noch am selben Tag Haftbefehl wegen bestehender Fluchtgefahr.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Süd dauern an
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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