Dann sollten Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt über die Betrugsmasche CEO-Fraud aufklären. Bei dieser Masche melden sich Kriminelle per Telefon oder E-Mail bei Unternehmens-Mitarbeitern, um diese unter Angabe falscher Tatsachen dazu zu bringen, größere Geldbeträge auf Konten im Ausland zu überweisen. Die Täter geben sich am Telefon bzw. per Mail als Führungskraft aus, beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) oder leitender Angestellter, aber auch als Handelspartner. Im Visier haben sie die Mitarbeiter, die im Unternehmen für Überweisungen zuständig sind, z.B. in der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen. Sie veranlassen ihre Opfer unter einem Vorwand dazu, größere Summen von Unternehmenskonten zu überweisen, wobei sie diese zusätzlich unter Zeitdruck setzen und zur Verschwiegenheit anweisen. Vor der Kontaktaufnahme werden die betreffenden Unternehmen und Mitarbeiter gründlich ausgeforscht. Die Täter versuchen über verschiedene Wege alle möglichen Informationen zu sammeln: Über Unternehmenswebsites, Handelsregistereinträge, aber auch Soziale Netzwerke oder Karriereportale im Netz, wo sich Mitarbeiter mit ihrer Funktion und Tätigkeit vorstellen. Über direkte Anrufe im Unternehmen versuchen die Betrüger E-Mail-Kontakte sowie interne Informationen über die Unternehmen heraus zu finden.
Tipps:
Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche „CEO-Fraud“.
Führen Sie für ungewöhnliche Überweisungsaufträgen Kontrollmechanismen ein:
Lassen Sie die Absenderadresse von E-Mails überprüfen.
Lassen Sie Zahlungsaufforderungen mit genannten Auftraggebern abklären, z.B. per Rückruf.
Lassen Sie immer Geschäftsleitung bzw. Vorgesetzte informieren.
Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt. Weitere Informationen zum Thema sowie Tipps zur Prävention finden Sie jederzeit auf www.polizei-beratung.de.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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