Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden ein 34-jähriger Deutscher und eine 32-jährige Deutsche am Montagmittag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Den Personen wird gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Am 19. Januar, gegen 15:30 Uhr, wurde die Polizei über eine Auseinandersetzung im häuslichen Bereich im Heidelberger Stadtteil Kirchheim informiert. Im Rahmen der Überprüfung vor Ort stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten deutlichen Marihuanageruch fest. Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen in der Wohnung sowie einer weiteren Wohnung im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim konnten insgesamt über 830 Gramm Amphetamin und über 230 Gramm Marihuana sichergestellt werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind der 34-Jährige und seine 32-jährige Lebensgefährtin dringend tatverdächtig, einen florierenden Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg am 20. Januar Haftbefehle gegen die Beschuldigten. Der Haftbefehl gegen die 32-jährige Frau wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu den weiteren Umständen der Tat dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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