Am Mittwoch, den 15. April 2020 kam es vor dem Dienstgebäude der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße zu einer Solidaritätsbekundung von rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Tags zuvor hatte ein Anmelder per Internet zunächst zu einer Versammlung um 12.30 Uhr aufgerufen, die er auf Intervention der Stadt Heidelberg mit Hinweis auf die Corona-Bestimmungen jedoch wieder zurückzog.
Dennoch fanden sich am frühen Mittwochnachmittag vor dem Polizeigebäude in der Spitze rund 150 Unterstützer einer Heidelberger Rechtsanwältin ein. Mit ihrer Anwesenheit bekundeten sie ihre Solidarität mit der Juristin, die an diesen Tag zu ihrer Vernehmung in einem Strafverfahren polizeilich vorgeladen war.
Ansammlungen in dieser Größenordnung sind durch die derzeitige Corona-Verordnung nicht erlaubt. In der Anfangsphase wurden die Abstandsregelungen der Corona-Verordnung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten. Im weiteren Verlauf und mit zunehmender Teilnehmerzahl jedoch immer weniger beachtet.
In Abstimmung mit der Versammlungsbehörde und dem Rechtsamt der Stadt Heidelberg verzichtete die Polizei aus Verhältnismäßigkeitsgründen darauf, Maßnahmen gegen die Teilnehmer vorzunehmen. Gegen 15.00 Uhr hatte sie sich die insgesamt friedlich verlaufene Solidaritätsbekundung selbständig aufgelöst.
Eine Teilnehmerin hatte in ihrer Ansprache öffentlich für eine Demonstration am kommenden Samstag geworben. Wegen des Verdachts, öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgerufen zu haben, wurden Ermittlungen gegen sie eingeleitet.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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