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Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des
Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen 34-jährigen Mann beantragt. Er steht im dringenden Verdacht, sich wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht zu haben.
Der Mann soll am 4. Februar 2019 in seiner Wohnung in Heidelberg verschiedene Betäubungsmittel aufbewahrt haben. Unter anderem soll er
im Besitz von 95,13 Gramm Marihuana, 4,32 Gramm Haschsich, 24,46 Gramm Amphetamin und 39 Ecstasytabletten gewesen sein. Die Betäubungsmittel soll er, neben dem eigenen Konsum, gewinnbringend an
bislang unbekannte Abnehmer weiterveräußert haben, um sich daraus seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Gegen 08:50 Uhr des oben genannten Tages waren Polizeibeamte in einem
Mehrparteienhaus in Heidelberg Kirchheim in anderer Sache tätig. Währenddessen nahmen die Beamten im Treppenhaus Marihuanageruch wahr,
der aus der Wohnung des hier Tatverdächtigen drang. Eine daraufhin angeordnete Durchsuchung der Wohnung führte zum Auffinden der genannten Betäubungsmittel, von entsprechenden Verpackungsutensilien,
2.000 Euro mutmaßlichem Dealergeld und u.a. zwei professionellen Aufzuchtschränken.
Der Tatverdächtige wurde noch in seiner Wohnung vorläufig festgenommen und die aufgefundenen Beweismittel beschlagnahmt.
Am Dienstag, 05. Februar 2019, wurde der 34-Jährige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Der durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte Haftbefehl wurde mit der Anordnung einer Meldeauflage außer Vollzug gesetzt. Der 34-Jährige ist u.a. dazu verpflichtet, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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