Bei strittigen „Altfällen“ droht Verjährung / Rückerstattung nach BVG-Entscheidung möglich
Die Stadt Heidelberg hat im Jahr 2010 die zuvor privatrechtlich organisierte Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung umgestellt und eine öffentlich-rechtliche Beitragssatzung erlassen. Auf deren Basis musste sie Ende 2014 Beitragsbescheide erlassen, die auch Fälle betrafen, in denen schon länger eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgung bestand, ohne dass es zu einem tatsächlichen Anschluss gekommen war (sogenannte „Altfälle“). Da nach fünf Jahren eine Verjährung dieser Zahlungsbescheide droht, müssen die Beiträge nun eingefordert werden. Aufgrund aktuell geltender Rechtslage ist die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in diesen Tagen mit Schreiben aufgefordert, die fälligen Beiträge zu begleichen.
Bislang hatte die Stadt von einer Vollstreckung der Bescheide abgesehen. Hintergrund war ein laufendes Verfahren in einem ähnlich gelagerten Fall beim Bundesverfassungsgericht. Die Stadt wollte ursprünglich die Entscheidung in diesem Fall abwarten, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Heidelberg übertragbar sein wird. Leider dauert aber die Entscheidungsfindung beim Bundesverfassungsgericht immer noch an. Die Stadt kann nun in Bezug auf die Zahlungen nicht mehr länger auf diese Entscheidung warten, da ansonsten die Zahlungsbescheide verjähren würden.
„Es ist eine besondere Situation: Wir sind aufgrund der aktuellen Rechtslage verpflichtet, Beiträge einzuziehen, obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem laufenden Verfahren diese gerade überprüft. Aber wir können auch nicht anders. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat wiederholt klargestellt, dass die Beiträge geltend gemacht werden müssen – und zwar bevor unsere Ansprüche verjähren würden. Daher müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die fälligen Beiträge nun bezahlen. Wir versichern aber den Betroffenen, dass wir die Beiträge zurückzahlen werden, sofern das Bundesverfassungsgericht in dem aktuellen Verfahren eine Entscheidung trifft, welche die Rechtslage neu ordnet“, sagt Bürgermeister Hans-Jürgen Heiß.
Hintergrund: Die Stadt Heidelberg musste Ende 2014 für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Anlass war eine Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Demnach sollte die Stadt klären, für welche Heidelberger Grundstücke durch die Umstellung der Versorgungsstruktur im Jahr 2010 – damals ging die Zuständigkeit für die Wasserversorgung auf die Stadtbetriebe Heidelberg über – eine Beitragspflicht entstanden ist. Die Klärung ergab: Neben unbebauten Grundstücken waren hiervon vor allem auch Garagen- und Stellplatzgrundstücke betroffen, die einen Wasseranschluss oder eine Anschlussmöglichkeit haben. Insgesamt musste die Stadt daher rund 3.100 Beitragsbescheide versenden.
Wasserversorgungsbeitrag: Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.