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Heidelberg: Städtischer GVD geht noch konsequenter gegen sicherheitsgefährdende Falschparker vor

22. Juni 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel, Politik, Wirtschaft

Gemeinderat stimmt neuem Abschleppvertrag zu / Neue Kontaktstelle für Anwohnerinnen und Anwohner

 

Die Bahnstadt hat die 5.000er Marke überschritten. Die meisten Bahnstädterinnen und Bahnstädter, die 2019 und 2020 in den Stadtteil zogen, fanden rund um das B³ am Gadamerplatz (Mitte) ein neues Zuhause: in den Westarkaden (hinten) und im Meilen.Stein der städtischen GGH (links).
©Christian Buck

Fahrzeuge, die ordnungswidrig und verkehrsgefährdend parken, sind häufig ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, geht die Stadt Heidelberg seit einigen Monaten noch konsequenter gegen das Falschparken vor. Und setzt dafür auf den direkten Draht zu Anwohnerinnen und Anwohnern: Diese können jetzt über eine neue zentrale Kontaktstelle unter anderem auf Falschparker hinweisen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Unter den Telefonnummern 06221 58-30520 und 58-30523 sowie per E-Mail an verkehrsueberwachung@ heidelberg.de können Bürgerinnen und Bürger unter Angabe von Ort und Datum sowie ihrer Kontaktdaten direkt den städtischen Gemeindevollzugsdienst (GVD) kontaktieren.

 

„Die Verkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität. Deshalb möchten wir künftig schneller vor Ort sein, um zu helfen. Und dafür wollen wir einen guten Kontakt zu Anwohnerinnen und Anwohnern aufbauen. Sie können uns von Situationen berichten, die ihrer Meinung nach akut die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wir kommen dann vor Ort und prüfen das“, sagt Bodo Bösenecker, seit Oktober 2019 Leiter des GVD. Eines seiner zentralen Anliegen ist, mehr Bürgernähe zu schaffen.

 

Zahl der Abschleppungen ist stark angestiegen

 

Der städtische GVD kontrolliert den ruhenden Verkehr und ergreift im Falle eines Verstoßes die nötigen Maßnahmen. Das konsequente Abschleppen ist ein wichtiger Baustein, um das Parken auf Geh- und Radwegen, vor Feuerwehrzufahrten, auf Schwerbehindertenparkplätzen sowie im Fünf-Meter-Bereich vor Einmündungen und Kreuzungen zu verhindern. Das belegen die jüngsten Zahlen: So wurden von Januar bis Mai 2020 insgesamt 389 Fahrzeuge, die eine Verkehrsgefährdung darstellten, im Heidelberger Stadtgebiet abgeschleppt – eine Zunahme von 146 Prozent im Vergleich zum Zeitraum des Vorjahres. Hintergrund für die Zunahme ist, dass das Augenmerk verstärkt auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gerichtet ist und daher verschärft gegen Falschparker vorgegangen wird – für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

Gemeinderat stimmt neuem Rahmenvertrag zu

 

Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 einem neuen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister für die Durchführung von Abschleppaufträgen auf öffentlichen Verkehrsflächen in Heidelberg zu. Der neue Rahmenvertrag gilt vom 1. August 2020 bis 30. Juni 2023. Je nach Uhrzeit und Vorgang werden zwischen 142,80 Euro und 357 Euro je Fahrzeug in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Verwahrungspauschale in Höhe von 10 Euro je Fahrzeug pro Tag sowie einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 48 Euro. Diese Preise gelten bereits seit dem 1. Mai 2020. Sie waren zuletzt im September 2013 angepasst worden und liegen nunmehr auf Bundesniveau.

 

Bund hat Bußgelder erhöht

 

Bei weiteren Bußgeldern setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen GVD seit 1. Mai 2020 die Vorgaben des Bundes um. Dieser hat in seiner Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 28. April 2020 erhöhte Geldstrafen erlassen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von bislang ab 15 Euro auf bis zu 110 Euro erhöht. Die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen wurde von 15 auf 35 Euro angehoben. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus jetzt der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.

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