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Heidelberg und das Coronavirus: Kinder-Notbetreuung auch in den Osterferien

31. März 2020 | Heidelberg

Zunächst bis 19. April bleiben wegen der Corona-Pandemie in ganz Deutschland Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Allerdings ist eine Notbetreuung für Kita-Kinder, Kinder in der Tagespflege und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6 eingerichtet. Sie ist auch in den Osterferien vom 6. bis 17. April 2020 gewährleistet. Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass die Erziehungsberechtigten der Kinder im Bereich der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind und an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden oder ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig und der andere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. Ausgeschlossen von der Notbetreuung bleiben Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet befanden, ferner Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur zeigen.

 

Seit der Änderung der Landesverordnung am 29. März 2020 werden weitere Bereiche zur kritischen Infrastruktur gezählt. Kritische Infrastruktur sind insbesondere

 

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

 

  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen,

 

  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge

 

  • Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind,

 

  • Rundfunk und Presse,

 

  • Beschäftigte der Betreiber / Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,

 

  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie

 

  • das Bestattungswesen.

 

An den Standorten der Notbetreuung werden kleine Betreuungsgruppen gebildet, damit sich die negativen Auswirkungen der Ansteckung von betreuten Kindern durch infizierte andere Kinder oder Betreuungskräfte in möglichst engen Grenzen halten. Die Kinder können Betreuung deshalb nur in jener Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten, die sie vor deren Schließung besuchten. Die Einteilung der Kinder sowie die Auswahl und Einteilung des Personals für die Notbetreuung obliegt der jeweiligen Einrichtungs- beziehungsweise Schulleitung. Im Bedarfsfall wird die Stadt Heidelberg beratend und entscheidend tätig. Wer sein Kind zur Notbetreuung anmelden möchte, erhält die notwendigen Informationen und Anmeldeformalitäten dazu von den Einrichtungen, die das Kind bislang besucht.

 

Derzeit werden im Bereich der Kindertageseinrichtungen rund 260 Kinder betreut, davon sind circa ein Drittel unter drei Jahren. In der Kindertagespflege werden aktuell zwölf Kinder betreut. An den Schulen sind 85 Grundschulkinder in der Notbetreuung, circa sieben Kinder im Sekundarbereich. Einige Kinder sind nur tageweise angemeldet. In der Nachmittagsbetreuung von päd aktiv e.V. an den Schulen sind derzeit 77 Kinder.

 

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