Ab sofort können an Trauungen nur noch das Brautpaar selbst und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin teilnehmen. Diese Regelung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gilt bereits in vielen Städten und ab sofort auch in Heidelberg. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall in Nordrhein-Westfalen, wo nach einem Coronavirus-Fall bei einer Trauung das dortige Standesamt jetzt zu Teilen unter Quarantäne steht. Um die Kontaktzeiten zu verkürzen, werden die Trauungen, zum Schutz des Brautpaares und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf den formell notwendigen Teil reduziert.