Unter anderem mit den Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der Entlastung der Aufsichtsräte der konzerneigenen Gesellschaften beschäftigt sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung. Diese findet am Dienstag, 2. Juli 2019, ab 14 Uhr im Sitzungssaal 5. OG des Landratsamtes in Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 38 – 40) statt.
Nach dem Vorschlag von fünf ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Mannheim durch das Gremium bittet Landrat Stefan Dallinger die Kreisrätinnen und Kreisräte, der Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der Eigengesellschaften des Kreises gemäß der Beschlussvorlage zuzustimmen. Konkret handelt es sich dabei um die Jahresabschlüsse der AVR Kommunal GmbH, der AVR BioTerrra GmbH & Co. KG, der AVR UmweltService GmbH, der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH, der Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH und der KliBA gGmbH. Anschließend bittet Landrat Dallinger die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses, die konsolidierten Jahresabschlüsse 2018 der AVR Kommunal GmbH und der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH zur Kenntnis zu nehmen und sie zu billigen. In beiden Tagesordnungspunkten soll der Landrat zudem legitimiert werden, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen das Stimmrecht für den Rhein-Neckar-Kreis entsprechend den vorgenannten Beschlüssen auszuüben.
Außerdem sollen die Ausschussmitglieder Landrat Dallinger die Legitimation erteilen, in der jeweiligen Gesellschafterversammlung für die Entlastung der je-weiligen Aufsichtsräte der AVR Kommunal GmbH, AVR BioTerra GmbH & Co. KG, AVR UmweltService GmbH, GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH und der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH zu stimmen.