Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 5. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich ab 6. September 2021 bei der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58-42220) zu melden, da nicht zustellbare Wahlbenachrichtigungen an die Wahldienststelle zurückgegeben werden. Dies gilt auch, wenn andere Haushaltsangehörige bereits eine Benachrichtigung erhalten haben.
Jede/Jeder Wahlberechtigte kann dabei zu einer korrekten Zustellung beitragen durch
- einen deutlich und korrekt beschrifteten Briefkasten und durch
- eine genügend große und gut sichtbar angebrachte Hausnummer.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen. Automatisch in das Wählerverzeichnis werden diejenigen Personen eingetragen, die am 15. August 2021 seit mindestens dem 26. Juni 2021 mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Bis zum 5. September ist noch eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis auf Antrag möglich.
Viele Bürgerinnen und Bürger beantragen einen Wahlschein, weil sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen. Es stehen mehrere Antragsformen zur Verfügung: Am einfachsten geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlschein-Antrag.
- Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
- Online-Antrag über die Internetseite der Stadt Heidelberg: heidelberg.de/wahlen – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Per Fax an 06221 58-49150 oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe des Namens, des Vornamens/der Vornamen, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
- Durch Antragsvordruck – erhältlich über die Bürgerämter der Stadt Heidelberg.
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung der Wahlbriefe erfolgen durch die Deutsche Post AG. Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, bittet die Stadt darum, die Postlaufzeiten zu berücksichtigen.