Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald
Die Regenfälle am gestrigen Montag, 3. August 2020, haben die Situation zwar kurzfristig etwas entschärft, doch sobald die Niederschläge ausbleiben, steigt die Waldbrandgefahr in den baden-württembergischen Wäldern wieder an. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Schon eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.
Waldbrandgefahr besteht laut der Forstbehörden vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern auf südexponierten Trockenstandorten. Über die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und wäre vermeidbar. Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex gibt es auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/waldbrand.
Waldbrand schnell melden
Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.