Heidelberg. (zg) In der Bunsenstraße richtet die Stadt Heidelberg in diesem Monat im Bereich zwischen Rohrbacher Straße und Gaisbergstraße ein absolutes Halteverbot ein. Es betrifft die südliche Straßenseite im Bereich der Gebäude Rohrbacher Straße 29 (Hotel) und Bunsenstraße 1. Die Einrichtung des absoluten Halteverbots ist erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern freizuhalten, sodass der Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge dauerhaft gewährleistet wird. Bei beidseitig parkenden Autos ist der notwendige Straßenquerschnitt unterschritten. Auf der nördlichen Straßenseite ist das Parken weiterhin erlaubt.