Heidelberg/Wiesloch (ots) – Wegen des Verdachts des Betruges ermittelt das Betrugsdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen zwei Männer im Alter von 22 und 33 Jahren.
Eine 66-jährige Reilingerin wollte zwei ihrer Teppiche ver-kaufen und nahm deshalb bereits im Mai 2018 Kontakt mit einer Teppichfirma in Heidelberg-Ziegelhausen auf, deren Kontaktdaten hatte sie aus einem Prospekt entnommen hatte, den sie als Zeitungsbeilage vorfand.
Die beiden Verdächtigen nahmen schnell Kontakt mit der Dame auf und taxierten den angeblichen Wert der Teppiche auf weit über 10.000.- Euro. Darüber hinaus sollen sie die Frau dazu überredet haben, beide Teppiche bei ihnen reinigen und reparieren zu lassen. Inklusive einer Verkaufsprovision bezahlte die Frau knapp 6.000.- Euro.
Als beide Kaufleute plötzlich für Rückfragen nicht mehr erreichbar waren und es auch keine Rückmeldung über den Verkauf bzw. zum Verbleib der beiden Teppiche gab, erstattete die Frau schließlich im August 2018 Anzeige wegen Betrugsverdachts bei der Polizei.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Geschäftsräume in Heidelberg -hier war kein Gewerbe angemeldet- und Bruchsal sowie Privatwohnungen in Wiesloch und Stutensee durchsucht. Unterlagen, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sein können, wurden sichergestellt. Mittlerweile sind die beiden Teppiche wieder in Besitz der Reilingerin.
Die Ermittlungen des Betrugsdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Folgende Tipps gegen unseriöse Teppichhändler /-wäscher sind zu beachten:
1. Beilagen in Tages- oder Wochenzeitungen täuschen Seriosität vor, auch im vorliegenden Fall. In der Realität entsprach dies nicht. Deshalb Vorsicht vor jeglicher Werbung. 2. Fahren Sie vorab beim Geschäft des Teppichhändlers oder -wäschers vorbei und überzeugen Sie sich selbst. 3. Erkundigen Sie sich in der Nachbarschaft des Geschäfts, wie lange es das Geschäft schon gibt. Ist es alt eingesessen oder relativ neu. 4. Seriöse Teppich- oder Reinigungsfirmen findet man am besten auf Empfehlung im Freundes- oder Bekanntenkreis. 5. Überlegen Sie sich vorher -abhängig vom Wert des Teppichs- bis zu welcher Summe sich ein Verkauf oder eine Reinigung lohnen würde. 6. Informieren Sie sich über die Angebote im örtlichen Handel. Seriöse Verkäufer ermöglichen Ihnen, Vergleiche bei einem ortsansässigen Händler anzustellen. 7. Leisten Sie nie Vorkasse. 8. Geben Sie nie den Teppich heraus, ohne die Durchschrift einer umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben. 9. Bitten Sie, bei unbekannten Besuchern, in jedem Fall einen Nachbarn oder Verwandten hinzu. 10. Wer bereits einen Vertrag bei sich zuhause abgeschlossen hat, kann diesen 14 Tage lang widerrufen. 11. Lassen Sie sich bei der Herausgabe des Teppichs nicht zu lange vertrösten.
Gibt es Zweifel, dass es mit rechten Dingen zugeht, bitte schnell die örtlich zuständige Polizei einschalten oder den Polizeinotruf 110 wählen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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