Vereine können Soforthilfen von Bund und Land beantragen / Stundung städtischer Forderungen möglich
Geschlossene Sportstätten und Sporthallen, gestrichene Trainingseinheiten und Sportkurse, abgesagte Spiele und Wettkämpfe, fehlende Einnahmen und finanzielle Belastungen: Die Corona-Krise stellt viele Heidelberger Sportvereine vor eine große Herausforderung. Eine wichtige Hilfestellung ist dieser schwierigen Zeit bieten die Stadt Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg: Bei Fragen können sich die Sportvereine per E-Mail an das Amt für Sport und Gesundheitsförderung ([email protected]) sowie an den Sportkreis Heidelberg ([email protected]) wenden. Wichtige Informationen gibt es auch online unter www.heidelberg.de/coronavirus und beim Sportkreis unter www.sportkreis-heidelberg.de. Dort sind Hinweise für Sportvereine zur aktuellen Situation und unter anderem auch zu rechtlichen Fragen zusammengestellt.
Forderungen der Stadt können zurückgestellt werden
Die Stadt Heidelberg bietet zudem schnelle Hilfe bei finanziellen Engpässen: Vereine und auch Einzelpersonen können beantragen, dass Forderungen der Stadt zunächst bis zum 31. Juli 2020 zinslos gestundet werden. Das gilt zum Beispiel für Gebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Mieten. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe bei Vereinen verhindert oder abgemildert werden. Die Beantragung ist ganz einfach möglich: Wer eine Forderung der Stadt erhält bzw. erhalten hat und diese zurückstellen lassen möchte, schreibt dem zuständigen Amt eine E-Mail. Diese sollte eine kurze Begründung enthalten, warum der Verein von der Corona-Krise betroffen ist.
Anträge ab sofort möglich
Die Stadt Heidelberg und der Sportkreis Heidelberg weisen zudem darauf hin, dass Heidelberger Sportvereine finanzielle Unterstützung von Bund und Land erhalten können. Beide haben Rettungsschirme auf den Weg gebracht. Von folgenden Angeboten können auch Breitensportvereine profitieren, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben:
- Kurzarbeitergeld: Es kann wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken.
- Hilfen für Solo-Selbstständige und Freiberufler: Darunter gibt es im Sport besonders viele – hierzu zählen insbesondere selbstständige Trainerinnen und Trainer sowie freiberufliche, für Vereine tätige Anbieterinnen und Anbieter von Fitness-, Gesundheits- und Rehabilitationskursen.
Heidelberger Sportvereine und Einzelpersonen können ab sofort online unter www.bw-soforthilfe.de einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss stellen – sofern für den Betroffenen durch die Corona-Krise ein massiver Liquiditätsengpass besteht. Der Landessportverband (LSV) und das Sportministerium Baden-Württemberg haben ein gemeinsames Schreiben angekündigt: Die Vereine sollen damit aufgerufen werden, die bereits vorhandenen Unterstützungsprogramme schnell zu nutzen. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.km-bw.de.