Alle Familien im Stadtkreis Heidelberg, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten ab sofort die neuen Gutscheine für 2020 bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg. Dazu sind der Landesfamilienpass, ein aktueller Kindergeldnachweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von SGB II-Leistungen mitzubringen. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg ermäßigt oder kostenlos besucht werden.
Wer bekommt den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wird unabhängig vom Einkommen ausgestellt für
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
- Familien, die Leistungen nach SBG II erhalten beziehungsweise kindergeldzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielweise neben dem mit den Kindern zusammenlebendenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder eine Familienbegleiterin/ein Familienbegleiter sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpass in Anspruch nehmen.
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob es leibliche Kinder sind, die in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnung) leben.
Weitere Tipps und Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/buergerservice >Stichwortverzeichnis >L, unter www.schloesser-und-gaerten.de und unter www.sozialministerium-bw.de.