Unter der Federführung der Verkehrspolizeiinspektion führte das Polizeipräsidium Mannheim am Mittwoch, 12.08.2020 auf der A 6 bei Hockenheim großangelegte Schwerpunktmaßnahmen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen durch. Hierzu wurden in der Zeit zwischen 6.30 Uhr und 12.00 Uhr auf der Autobahnraststätten Hockenheim-West eine Kontrollstelle eingerichtet und betrieben. Hauptaugenmerk lag auf der Überwachung des Ferienreiseverkehrs mit Wohnmobilen und Wohnwagengespannen sowie der Kontrolle des gewerblichen Gütertransports mit Kleintransportern. Zur Unterstützung waren Kräfte des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) an der Kontrollstelle eingesetzt.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation verzichten derzeit viele Menschen auf einen Urlaubsaufenthalt im Ausland und sehen eine geeignete Alternative im Camping-Urlaub. Die Neuzulassungen von Wohnwagen und Wohnmobilen sind seit Jahresbeginn stark angestiegen. Hierdurch sind viele „Camping-Neulinge“ auf den Straßen unterwegs, die über wenig oder keine Erfahrung im Umgang mit Wohnmobilen und Wohnwagen haben. Hauptaugenmerk lag daher darin, diese „Neulinge“ hinsichtlich der zu beachtenden Regelungen wie Ladung, Überladung, Ladungssicherung und Lastenverteilung zu sensibilisieren. Auch die führerscheinrechtlichen Voraussetzungen wurden den Verkehrsteilnehmern durch die eingesetzten Beamten erläutert. Die Maßnahmen fanden bei den Betroffenen positiven Zuspruch.
Mit rund 50 Einsatzkräften von Polizei und BAG wurden insgesamt 61 Fahrzeuge (darunter 9 Wohnmobile, 14 Wohnwagengespanne und 38 Kleintransporter überprüft. 87 Personen wurden einer Kontrolle unterzogen.
Dabei wurden zahlreiche Verstöße in Form von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen verschiedenste Vorschriften festgestellt:
Wohnmobile und Wohnwagen:
– bei vier Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen wurde eine Überladung festgestellt. In keinem Fall konnte eine Überladung von mehr als 20 Prozent festgestellt werden.
– ein Fahrer war unter Drogeneinfluss unterwegs.
– zwei Fahrer waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Fahrt konnte jeweils mit einem anderen Fahrer, der die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, fortgesetzt werden.
Kleintransporter:
- 20 Fahrzeuge mussten beanstandet werden - bei acht Fahrzeugen hatte der Fahrer die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert. Darunter ein Fahrzeug, das Gefahrgut geladen hatte - drei Verstöße gegen die StVZO. Darunter war ein Fahrzeug mit mangelhafter Bereifung und bei zwei Anhängern war die Auflaufbremse defekt. - sieben Zuwiderhandlungen gegen das Fahrpersonalrecht - ein Fahrer war ohne Fahrerlaubnis unterwegs. - ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung. - es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 7.000 Euro erhoben
Das Ergebnis der Kleintransporter-Kontrollen zeigt deutlich die Wichtigkeit solcher Schwerpunktmaßnahmen, weshalb diese zur Steigerung der Verkehrssicherheit regelmäßig fortgesetzt werden.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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