Hockenheim / Sinsheim / Sandhausen / BAB 5 / BAB 6 / Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Am Sonntagabend führte das Verkehrskommissariat Walldorf erneut eine großangelegte Kontrollaktion auf den Tank- und Rastanlagen der Region durch. Ziel der präventiven Maßnahme war die Verhinderung von Trunkenheitsfahrten im Lastverkehr.
Die im letzten Jahr erstmalig durch die Verkehrspolizeidirektion des Polizeipräsidiums Mannheim initiierten Kontrollen bestätigte die polizeiliche Annahme, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende LKW-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren und hierdurch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt nach dem Wegfall des Fahrverbots besteht.
Am gestrigen Sonntag kontrollierten daher wiederholt knapp 30 Beamte fünf Stunden lang rastende Lkw-Fahrer auf den Tank- und Rastanlagen Hardtwald-Ost und – West, Kraichgau-Nord und -Süd und Am Hockenheimring-Ost und West.
Kurz vor Ende des Sonntagsfahrverbots und vor Beginn der Weiterfahrt wurden 474 Fahrer überprüft – wieder mit erschreckendem Ergebnis. Insgesamt standen 37 Fahrer noch unter Alkoholeinfluss von mindestens 0,5 Promille. Davon waren 18 Fahrer mit Alkoholwerten von über einem Promille deutlich alkoholisiert.
Mit der ersten Großkontrolle dieser Art im neuen Jahr wurde sogleich ein fragwürdiger Rekordwert festgestellt: Ein polnischer Lkw-Fahrer hatte eine Stunde vor Ende des Fahrverbots noch 3,5 Promille in der Atemluft. Ein tschechischer Fahrer war mit knapp 2,9 Promille über die Maßen alkoholisiert.
Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und deren Führerschein, Fahrzeugschein und die Frachtpapiere beschlagnahmt. Aufgrund der kalten Witterung wurden Ihnen die Fahrzeugschlüssel belassen.
Ein Fahrer verweigerte die Herausgabe jeglicher Dokumente – wohl aufgrund seines Alkoholwerts von 1,4 Promille. Um auch hier eine Weiterfahrt zu verhindern, wurde eine Sicherungskette an den Rädern angebracht.
Eine Nachkontrolle am Montagmorgen ergab noch bei sechs dieser Fahrer Promillewerte, die eine anhaltende Untersagung der Weiterfahrt erforderlich machten. Die beschlagnahmten Dokumente bleiben bis zur Erlangung der Nüchternheit der jeweiligen Betroffenen weiterhin in polizeilicher Verwahrung.
Der „Spitzenreiter“ wollte gegen 9 Uhr weiter fahren. Ein erneuter Alkoholtest ergab noch immer einen Wert von über 1,7 Promille – seine Fahrt wird der Pole demnach voraussichtlich erst in der Nacht oder am nächsten Tag nach Erlangung der Nüchternheit fortsetzen können. Der Fahrer, welchem die Kette um die Räder seines LKW gelegt wurde, konnte seine Fahrt um 8 Uhr fortsetzen – bei einem Alkoholtest war er bereits wieder fahrtüchtig.
Besonders erwähnenswert: Ein LKW-Fahrer hatte um 22:10 Uhr knapp 1,5 Promille in der Atemluft. Dieser zeigte sich aber offenbar unbeeindruckt von den polizeilichen Maßnahmen und trank weiter Alkohol. Bei einer Nachkontrolle um kurz nach 8 Uhr am Montagmorgen hatte er deshalb noch 1,4 Promille, sodass sich die Weiterfahrt auch um einen Tag verzögern wird.
„Das Kontrollergebnis erhärtet die Annahme, dass sieben bis neun Prozent der osteuropäischen LKW-Fahrer Sonntags vor Fahrantritt alkoholisiert sind“, so Polizeidirektor Dieter Schäfer, Chef der Verkehrspolizei Mannheim. „Der Europäische Verkehrssicherheitsrat berichtet bei seiner Sitzung im November 2018 in Den Haag, dass sogenannte Alkohol-Interlocks dazu beitragen, Rückfallquoten bei alkoholauffälligen Berufskraftfahrern zu verhindern. Alkoholschlösser sollten deshalb nach Erstauffälligkeit für den Betroffenen Pflicht werden. Das würde die Gefahr von Trunkenheitsunfällen deutlich reduzieren.“
Die Kontrollmaßnahmen werden auch dieses Jahr konsequent durch das Polizeipräsidium Mannheim fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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