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Interview mit dem Leiter des Kreisforstamts, Manfred Robens, über die Forstreform und deren Auswirkungen im Rhein-Neckar-Kreis

31. Dezember 2019 | Leitartikel, Metropolregion, Natur & Umwelt

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Mit dem Jahreswechsel 2019/20 tritt die Forstneuorganisation in Kraft. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Änderung der Zuständigkeiten, denn das seit 67 Jahren bewährte und etablierte „Einheitsforstamt“ (mit Zuständigkeit für die Wälder des Landes, der Gemeinden und von privaten Waldbesitzern) wird aufgelöst. Die Gründe dafür liegen im Kartellrechtsstreit bezüglich des Holzverkaufs, der Änderung des Bundeswaldgesetzes und den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung. Auf der einen Seite gibt es nun die neu gegründete „Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW“, die ausschließlich für den Wald des Landes Baden-Württemberg zuständig ist und auf der anderen Seite die Landesforstverwaltung, die den Gemeinden, Körperschaften und Privatwaldbesitzern Angebote machen kann zur Bewirtschaftung ihrer Wälder und zum Holzverkauf. Nachfolgend äußert sich Manfred Robens, der seit 1. Juli dieses Jahres das Kreisforstamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis leitet, über die Forstreform und deren Auswirkungen:

 

Herr Robens, was ändert sich durch die Forstreform denn für die Waldbesuchenden – müssen diese etwas beachten?

Manfred Robens: Für die Waldbesucher ändert sich glücklicherweise fast gar nichts. Der normale Spaziergänger oder Jogger merkt ja meist gar nicht, ob er im Gemeinde- oder im Landeswald unterwegs ist, weil die Wälder nach ähnlichen Prinzipien bewirtschaftet werden. Der Nachhaltigkeit sind ja alle Waldbesitzer gleichermaßen verpflichtet – das ist unser „forstliches Grundgesetz“.

 

Welche Veränderungen gibt es im Kreisforstamt selbst?

Robens: Die Forstneuorganisation bringt für uns große Veränderungen. Als erstes müssen wir die Zuständigkeit für die Staatswälder an die beiden Forstbezirke der Landesanstalt (AöR) „Hardt“ und „Odenwald“ abgeben. Da die Neuorganisation nach dem Prinzip „Personal folgt der Aufgabe“ umgesetzt wurde, verlassen uns zum 1. Januar zahlreiche Mitarbeiter: 9 Forstrevierleiter, 18 Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister sowie 6 Forstwirt-Azubis. Damit wird die Belegschaft des Kreisforstamts etwa halbiert. Da der Staatswald wegfällt, mussten wir alle Forstreviere neu zuschneiden. Daher wird künftig mancher Wald von neuen Revierleitenden betreut, die dort bisher nicht zuständig waren. Auch im Innendienst teilen wir die Aufgaben völlig neu zu. Wir haben die Abteilung „Wald und Gesellschaft“ gebildet, in der Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Waldnaturschutz und Waldpädagogik bearbeitet werden.

 

Was hat es mit dem Wegfall der Dienstleistungen bezüglich des  Holzverkaufs auf sich?

Robens: Für die Gemeinden, Körperschaften und Privatwaldbesitzer sind wir jetzt echte Dienstleister, die sich auf einem liberalisierten Markt um ihre Kunden bemühen. Aber davor ist uns nicht bange, denn unsere Angebote können sich sehen lassen. Und das, obwohl wir jetzt verpflichtet sind, unsere Dienstleistungen zu Gestehungskosten anzubieten. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen die Mitarbeitenden der unteren Forstbehörden ab 1. Januar 2020 kein Holz mehr verkaufen. Deshalb bin ich sehr froh, dass der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises am 17. Dezember beschlossen hat, für die Gemeinden und die privaten Waldbesitzenden eine Holzverkaufsstelle als freiwillige, kreiskommunale Aufgabe einzurichten. Auf diese Weise kann das Kreisforstamt diesen Waldbesitzern anbieten, ihr Holz wie bisher möglichst wertbringend zu vermarkten.

 

Was verändert sich für Bürgerinnen und Bürger, die in den heimischen Wäldern Holz kaufen oder selbst schlagen möchten?

Robens: Für Leute, die ihr Brennholz beim Förster einkaufen wollen, ändern sich nur Kleinigkeiten. Sie können sich an den (eventuell neu) zuständigen Revierleiter wenden, der ihnen das gewünschte Polterholz oder die Schlagraumfläche zuweist. Nur die Rechnungsstellung erfolgt dann über die Holzverkaufsstelle. Im Kreisforstamt sind alle Mitarbeiter froh, dass sich für unsere Kunden – das sind in erster Linie die Bürger, die Gemeinden, die Privatwaldbesitzenden und die Holzkäufer – gar nicht so viel ändern wird. Weil wir aber intern komplett umorganisieren mussten, bitte ich schon jetzt um Verständnis dafür, wenn in der Anlaufphase nicht gleich alles ganz reibungslos klappt.

 

Hintergrund: Wem gehören die Wälder im Rhein-Neckar-Kreis eigentlich?

Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es etwa 38 000 Hektar Wald – davon gehören ungefähr 10 500 Hektar dem Land Baden-Württemberg. Den 47 waldbesitzenden Städten und Gemeinden sowie den anderen Körperschaften im Landkreis gehören rund 20 000 Hektar Wald. Die restlichen 7500 Hektar Wald sind im Besitz einer Vielzahl von Privatpersonen, von denen viele in sogenannten Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind.

 

Bildhinweis (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis):

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