Staatssekretärin Petra Olschowski: „Jazz in Baden-Württemberg mit seiner langen und bewegten Tradition ist ein lebendiger Teil des Musiklebens und fungiert als kultureller Botschafter unseres Landes“
Antragsverfahren startet – Bewerbungsfrist: 15. / 31. Januar 2020
Das Land hält an der Jazzförderung auch im Jahr 2020 fest. Es fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land wieder insgesamt 345.000 Euro bereit.
„Die Musik- und Kulturförderung des Landes unterstützt auch im Jahr 2020 das hohe Qualitätsniveau von Jazz ‚Made in Baden-Württemberg‘. Der Jazz im Land ist zugleich traditionsreich und modern, regional angebunden und international ausstrahlend“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag (18. November) in Stuttgart. Mit der erneuten Ausschreibung werde die kulturpolitische Bedeutung von Jazz-Musik in Baden-Württemberg unterstrichen.
Die Förderlinie unterstützt die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Weitere Informationen
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2020 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-
Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2020 stattfinden. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-
Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4000 Euro und international 8000 Euro. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Anträge sind bis zum 15. Januar 2020 an den Jazzverband zu stellen.
Förderung von Jazzfestivals
Hier gibt es die Möglichkeit, eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2020 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare sind unter
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.