Rund 20.000 Heidelberger haben Dankeschein bereits eingesetzt / 550 „Dankstellen“ nehmen teil
Die Heidelbergerinnen und Heidelberger haben noch bis 28. Februar 2021 die Möglichkeit, ihren Dankeschein beim nächsten Einkauf einzusetzen und damit Geschäfte, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe, Kunst- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine und viele mehr in der Corona-Krise zu unterstützen. Rund 20.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger haben bereits ihren Dankeschein eingereicht: Dadurch ermöglichen sie schon jetzt circa 200.000 Euro Unterstützung für alle an der Aktion teilnehmenden Betriebe, Einrichtungen und Vereine. Denn die Stadt zahlt allen „Dankstellen“ pro entgegengenommenen Dankeschein einen Zuschuss in Höhe von 10 Euro. Eine Übersicht über alle Dankstellen im Stadtgebiet gibt es online unter www.vielmehr.heidelberg.de.
Mehr als 125.000 Dankescheine zugesendet
Die Wirtschaftsförderung hat Anfang Dezember mehr als 125.000 Heidelbergerinnen und Heidelbergern ab 16 Jahren je einen Dankeschein zugesendet. Die Empfänger werden gebeten, diesen beim nächsten Einkauf in ihrem Lieblingsgeschäft, im Restaurant oder Hotel um die Ecke, in der favorisierten Kunst- und Kultureinrichtung, bei ihrem Stammfriseur, Heimatverein oder anderen Teilnehmern der Aktion einzusetzen – und ihnen damit wertvolle Unterstützung in der Corona-Krise zukommen zu lassen. Der Dankeschein ist kein Gutschein für Bürgerinnen und Bürger: Der zu zahlende Betrag verringert sich nicht. Er hilft aber den Empfängern in der Krise.
Auf der Internetseite www.vielmehr.heidelberg.de finden sich bereits Profile von 550 Dankstellen im Stadtgebiet – von Geschäften und Buchhandlungen über (Eis-)Cafés, Restaurants, Kneipen, Clubs und Hotels bis hin zu Friseuren und Nagelstudios. Von Kunstgalerien, Kultureinrichtungen und offenen Werkstätten über Stadtführer, Tanzschulen und Workshop-Anbietern bis hin zu Sport-, Gesang- und Karnevalvereinen. Rund 120 weitere Anbieter haben sich bereits ebenfalls registriert und müssen nur noch ein Profil erstellen. Die Liste wird laufend ergänzt. Bei Betrieben und Vereinen, die aufgrund der Corona-Bestimmungen derzeit geschlossen sind, finden sich auf den Profilen Hinweise, wie der Dankeschein dennoch eingereicht werden kann.
Die Stadt ruft alle Betriebe dazu auf, sich bei #heidelbergkauftlokal und vielmehr.Heidelberg mit ihren click&collect-Angeboten zu registrieren. Dazu können entweder Einträge selbstständig bearbeitet & aktualisiert werden (vielmehr.Heidelberg) oder aktualisierte Informationen via Mail an die Wirtschaftsförderung geschickt werden (#Heidelbergkauftlokal).
„Click & Collect“: Heidelberg kauft lokal
Mit den neuen Regelungen zur Verlängerung des Lockdowns sind nicht nur Einschränkungen verbunden. Abholdienste nach dem Muster „Click & Collect“ sind seit Montag, 11. Januar 2020, erlaubt. Die Stadt Heidelberg hat im Internet unter www.heidelberg.de/heidelbergkauftlokal Übersichten geschaffen, um teilnehmende Unternehmen nach Branchen geordnet zu finden und zu unterstützen.
Aufgelistet sind Betriebe, die sich seit Erstellung der Internetseite im April bei der Wirtschaftsförderung gemeldet hatten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Heidelberger Gastronomiebetriebe, Einzelhändler und Dienstleister, die noch nicht online in der Übersicht aufgenommen sind oder Angaben aktualisieren möchten, können sich mit Informationen zu ihrem Firmeneintrag per E-Mail an die Wirtschaftsförderung ([email protected]) wenden.
„Click & Collect“: So funktioniert’s
Ansonsten geschlossene Einzelhandelsbetriebe können – nach vorheriger Bestellung per Telefon oder online – Waren verkaufen und zum Abholen bereitstellen. Auch geschlossene Betriebe der körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Friseursalons, dürfen auf diese Art Produkte (zum Beispiel Beauty-Produkte, Kosmetik) zum Verkauf anbieten. Gleiches gilt etwa für den Fahrzeughandel, Blumenläden und ähnliche Betriebe. Betreiberinnen und Betreiber müssen in ihrem Hygienekonzept feste Abholfenster einrichten, um die Hygienevorschriften zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiterhin ist die Abstands- und Maskenpflicht zu beachten. Kunden dürfen nur vorab bestellte Waren abholen – Besichtigung, Anprobe oder Kauf weiterer Waren ist nicht erlaubt. Rechtliche Informationen für „Click & Collect“-Angebote hat das Land Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de zusammengefasst. Unter www.heidelberg.de finden Gewerbetreibende weitere Informationen und Ansprechpartner.