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Jugendgemeinderatswahl: Bewerbungsfrist endet am 15. November

10. November 2019 | Heidelberg

Wer für den Heidelberger Jugendgemeinderat (JGR) kandidieren möchte, muss sich beeilen: Am Freitag, 15. November 2019, um 12 Uhr, endet die Bewerbungsfrist. Wer sich für einen der 30 Sitze bewerben will, muss in Heidelberg wohnen und zwischen 14 und 19 Jahre alt sein. Interessenten können sich unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de anmelden.

 

Ausgewogener Kandidatenmix wichtig

 

„Für den Jugendgemeinderat suchen wir junge Menschen, die ihre Ideen für Heidelberg in die Kommunalpolitik einbringen wollen und Spaß daran haben, gemeinsam Projekte zu planen und andere Jugendliche dafür zu begeistern“, sagt Wahlorganisator Albrecht Mentz von der städtischen Kinder- und Jugendförderung. „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir schon wieder erfreulich viele Bewerbungen“, so Mentz. „Wir sind zuversichtlich, dass sich jetzt in der Endphase noch weitere Interessenten melden. Damit der Jugendgemeinderat sich auch in Zukunft gut für die Interessen der Jugendlichen in Heidelberg einsetzen kann, ist ein ausgewogener Kandidatenmix wichtig. Aus diesem Grund freuen wir uns auch weiterhin auf viele Bewerberinnen und Bewerber aus Gymnasien, beruflichen Schulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Hauptschulzweigen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.“

 

Infos zur Bewerbung

 

Infos zur Bewerbung gibt es unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de

oder bei der Kinder- und Jugendförderung der Stadt Heidelberg, Plöck 2a, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-37991.

 

Der Jugendgemeinderat

 

Der Heidelberger Jugendgemeinderat ist die Vertretung der Heidelberger Jugendlichen. Er setzt sich aus 30 gewählten Jugendvertreterinnen und -vertretern und sechs beratenden Mitgliedern des „Erwachsenen“-Gemeinderates zusammen. Jeweils zehn Sitze entfallen auf Jugendliche aus Gymnasien, aus beruflichen Schulen und auf Jugendliche aus Gemeinschafts-, Real- und Hauptschulen beziehungsweise den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Die Jugendgemeinderäte amtieren zwei Jahre. Sie arbeiten ehrenamtlich. Für Sitzungen gibt es als Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld.

 

 

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