Themen sind unter anderem der Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im Rhein-Neckar-Kreis sowie die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Landesvergleich
Der aktuelle Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im Rhein-Neckar-Kreis sowie die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Landesvergleich sind zwei der Themen, mit denen sich der Jugendhilfeausschuss des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises in seiner nächsten öffentlichen Sitzung befasst. Diese findet am Dienstag, 3. November 2020, ab 14 Uhr in der Kreissporthalle in Wiesloch (Parkstraße 7) statt.
Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner nimmt der Jugendhilfeausschuss von den getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt Kenntnis. Anschließend werden die Ausschussmitglieder über den Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote im Rhein-Neckar-Kreis zum Stichtag 1. März 2020 informiert. Die Städte und Gemeinden im Kreis haben das Kinderbetreuungsangebot zwar stetig ausgebaut – doch durch die ebenfalls steigende Nachfrage und eine angespannte Personalsituation kann in einigen Kommunen der Ausbau der Angebote mit dem angemeldeten Bedarf kaum Schritt halten.
Danach beschäftigt sich der Jugendhilfeausschuss mit den Auswertungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zur Fallzahlenentwicklung der Hilfen zur Erziehung und anderer individueller Hilfen in Baden-Württemberg und im Landkreis im Jahr 2019. Im Anschluss bittet Landrat Stefan Dallinger die stimmberechtigten Mitglieder darum, der Übernahme der Empfehlungen der Verwaltung zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege zum 1. Januar 2021 zuzustimmen.
Nachdem das Gremium Kenntnis vom aktuellen Sachstand des Kinderschutzverfahrens im Kreisjugendamt genommen hat, werden die Mitglieder über die Leitsätze zur integrierten Sozialplanung für den Landkreis informiert. Mit der Umsetzung der Leitsätze wird das strategische Ziel „Die Angebote für Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis sind bedarfsgerecht konzipiert, aufeinander abgestimmt und berücksichtigen die Wünsche und Interessen der Kinder und Jugendlichen“ verfolgt. Die Stabsstelle Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung wird zukünftig auch – gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen – die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fortschreiben. Mitteilungen und Anfragen beschließen wie immer den öffentlichen Teil der Sitzung.
Um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu bewahren, bittet der Landrat zudem eindringlich um die Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen, die am Sitzungsort aushängen.
Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine eingesehen werden.