Um einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Population freilebender Katzen und somit vorbeugenden Tierschutz in Mannheim zu leisten, hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung, 13. Dezember, eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese sieht in einem ersten Schritt vor, dass KatzenhalterInnen in Mannheim ihre Freigängerkatzen künftig kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Die Verordnung tritt sechs Monate nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft.
Die nun beschlossene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll den Prozess der Halterermittlung bei aufgefundenen Katzen vereinfachen und stellt gleichzeitig eine niederschwellige Maßnahme zur Verbesserung der Situation freilebender Katzen dar. Über die Verordnung hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter freilebenden Katzen geplant. Begleitende Aufklärungsmaßnahmen sollen darüber hinaus KatzenhalterInnen von der Notwendigkeit überzeugen, ihre Tiere, sofern diesen Freigang gewährt wird, von einem Tierarzt oder einer Tierärztin unfruchtbar machen zu lassen.
Da die Stadt Mannheim in der Vergangenheit mit Runden Tischen zu tierschutzrelevanten Fragen gute Erfahrungen gemacht hat (Bsp. „Runder Tisch Schwarzwild/Wildtiere“), schlug Erster Bürgermeister Christian Specht vor, auch zum Thema „Katzenschutz“ einen entsprechenden Runden Tisch aus Vertretern der Verwaltung sowie den im Tierschutz tätigen Akteuren zu installieren. Dieser soll helfen, die Entwicklung der Katzenpopulation fortlaufend zu beobachten und die Wirkung der Katzenschutzverordnung zu evaluieren. Diese Evaluierung soll zudem weitere Erkenntnisse darüber liefern, ob eine Kastrationspflicht, für die derzeit noch nicht genügend valide Daten vorliegen, als weitere Maßnahme eingeführt werden sollte.
Für KatzenhalterInnen gilt künftig:
Freigängerkatzen müssen fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden.
Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters oder der Halterin kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Damit orientiert sich die Stadt Mannheim an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.
Quelle: Stadt Mannheim