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Kinder-Notbetreuung: neue Formulare jetzt online / Bewerbungsfrist bis Mittwoch

18. Mai 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik

Neue Landesverordnung veröffentlicht / auch weiterhin nur begrenzte Notbetreuung / Start der Ausweitung schrittweise ab 26. Mai

Montag, 18. Mai. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner neuesten Version der Rechtsverordnung (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) die Erweiterung der Notbetreuung im Bereich der Kindertagesstätten auf maximal 50 Prozent der Plätze beschlossen. Auch nach der neuen, am Samstag veröffentlichten Landesverordnung wird die Kinderbetreuung in Baden-Württemberg weiterhin eine Notbetreuung bleiben und nicht für einen großen Kreis weiterer Berechtigter eröffnet werden. Die Kinder, die bereits einen Notbetreuungsplatz haben, behalten diesen auch weiterhin.

Nach den Vorgaben des Landes steht auch weiterhin Eltern vorrangig ein Notbetreuungsplatz zu, die in systemrelevanten Berufen arbeiten oder beide präsenzpflichtig berufstätig sind. Auch soziale Aspekte wie bei Eltern, die alleinerziehend sind, bei Kindern, die in ihrem Wohl gefährdet sind oder einen besonderen Förderbedarf haben, sind ein Vergabekriterium. Sofern darüber hinaus in den Einrichtungen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können diese an weitere Interessenten vergeben werden.

Begrenzter Spielraum vor Ort
Über diese vom Land vorgegeben und für die Kommunen bindenden Kriterien und die darüberhinausgehenden Spielräume zur Ausgestaltung weiterer Kriterien für die Vergabe haben am Freitag bei einem gemeinsamen Treffen die Vertreter der Stadt Mannheim und der freien Träger beraten. „Ziel ist es, auch weiterhin in Mannheim ein einheitliches Vorgehen für alle Einrichtungen zu finden. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Trägern funktioniert gerade in diesen herausforderungsvollen Zeiten sehr gut“, betont Bildungsbürgermeister Dirk Grunert.

Die entsprechenden neuen Antragsformulare sind ab heute auf der Internetseite der Stadt (Details s. unten) abrufbar. Die nochmals erweiterte Notbetreuung in Mannheim wird schrittweise ab Dienstag 26. Mai, umgesetzt – so die gemeinsame Vereinbarung zwischen Stadt und Trägern, weil diese nach Ende der Antragstellung zunächst noch zwei weitere Arbeitstage zur Antragsbearbeitung und Personaleinsatzplanung benötigen.

Bewerbungsfrist für die Erweiterung der Notbetreuung geht bis inklusive Mittwoch, den 20. Mai. / Schließzeiten über Pfingstferien wie in Jahresplanung vorgesehen
Auch bevorrechtigte Eltern wie Eltern, die in systemkritischer Infrastruktur arbeiten, sind aufgerufen, bis zum 20. Mai ihre Anträge zu stellen, da nach dieser Vergaberunde die Betreuungsplätze vermutlich weitestgehend belegt sein werden und die Möglichkeit später noch einen Platz zu erhalten unwahrscheinlich erscheint.

Für den Bereich der Kindertagespflege klärt die Stadt mit dem Land Baden-Württemberg, ob für Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten eine Erhöhung auf neun Kinder möglich ist. Ein Platz-Sharing ist auf jeden Fall nicht zugelassen. Die Notbetreuung in Schulen ist von der Ausweitung der Notbetreuung nicht betroffen.

Auch schon nach der aktuell gültigen Rechtsverordnung darf maximal die Hälfte der regulären Plätze in Kindertagesstätten vergeben werden. Die Notbetreuung findet wie bislang auch in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen und gleichbleibenden Gruppen statt. Da der Gesundheits- und Infektionsschutz stets Vorrang hat, beträgt die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der regulären Gruppengröße – sofern die entsprechenden Hygieneregeln eingehalten werden können.

Die Festlegungen der jeweiligen Einrichtung bezüglich Ferienplanung bleiben erhalten. Sofern in den Pfingstferien Schließzeiten in den Einrichtungen geplant waren, findet in den Ferien in diesen Einrichtungen keine Notbetreuung zu diesen Schließzeiten statt, da kein Personal für Zusatzöffnungen zur Verfügung steht.

Gemeinsame Priorisierung für Ausweitung beschlossen
Sofern nach der Vergabe nach Landeskriterien hinaus in den Einrichtungen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können die Kommunen eine Priorisierung für die Vergabe der Plätze festlegen. In enger Absprache mit den freien Trägern haben sich die Stadt Mannheim und die freien Träger nach Maßgabe der Landesverordnung auf folgende Reihenfolge für die Vergabe der noch verbleibenden Plätze verständigt: Kinder vor der Einschulung, bei denen ein festgestellter Förderbedarf (z.B. Sprachförderbedarf – Kolibri) oder durch die Einschulungsuntersuchung (ESU) festgestellt wurde, danach alle weiteren Kinder, die einen solchen festgestellten Förderbedarf haben. Sofern dann noch Plätze vorhanden sind, Kinder vor der Einschulung und nachrangig Eltern, bei denen eine Inkompabilität von Homeoffice mit der häuslichen Kinderbetreuung besteht sowie schließlich sonstige Gründe.

„Wir sehen, dass die derzeitige Situation viele Familien vor große Herausforderungen stellt. Insofern ist es grundsätzlich gut, dass die Möglichkeit besteht, noch weiteren Eltern mit zwingendem Bedarf eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind anbieten zu dürfen. Gleichzeitig ist es aus Sicht des Infektionsschutzes nach wie vor noch nicht möglich, zum Normalbetrieb in den Schulen und Kitas zurückzukehren. Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiter Priorität. Insofern können wir aus Gründen des Infektionsschutzes nicht alle Familien entlasten, auch wenn wir das sehr gerne tun würden“, betont Gesundheits- und Familienbürgermeister Dirk Grunert.

Um die Familien zu entlasten, bieten die Stadt und die freien Träger bereits seit 17. März eine dezentrale Not-Kinderbetreuung an, die nun bereits zum zweiten Mal erweitert wird. Absehbar wird es erst einmal keine darüberhinausgehende Erweiterung geben.

Formular ausfüllen – BITTE AUSSCHLIESSLICH DIE VORGEGEBENEN FORMULARE VERWENDEN!
Die Eltern müssen für die (nochmals erweiterte) Notbetreuung verschiedene vorgegebene Formulare der Stadt Mannheim (z.B. Elternformular sowie das Formular für den Arbeitgeber) ausfüllen (lassen) und einreichen. Die entsprechenden neuen Antragsformulare sind ab dem heutigen Montag abrufbar. Diese können auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/info-telefone-hotlines sowie bei den jeweiligen Trägern.

Per Mail:
Senden Sie die Anmeldeformulare bei der Betreuung des Kindes
in einer städtischen Kita an: [email protected]
in einer katholischen Kita an: [email protected]
in einer evangelischen Kita an: [email protected]
bei der Caritas: [email protected]

Bei den kleinen freien Trägern geben Sie Ihre Anmeldung bitte direkt bei der Einrichtung ab.

postalisch an:
Stadt Mannheim
Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder
Q5, 22
68161 Mannheim

Für die Notbetreuung in Kindertagespflege (KTP) sind die Formulare wie bisher an die Fachstelle KTP zu richten unter: [email protected]

Eltern von Schulkindern senden ihre Anträge wie bisher bitte an die jeweilige Schulleitung. Die Notbetreuung in Schulen ist von der Ausweitung der Notbetreuung nicht betroffen.

Unter den o.g. zentralen E-Mail-Adressen der Stadt werden keine Fragen zur Notbetreuung beantwortet! Hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Hotline (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr):

• Notbetreuung in Kindertagesstätten: 0621 -293-5656
• Notbetreuung in der Kindertagespflege: 0621 293-3734
• Notbetreuung im Rahmen der Schulkindbetreuung: 0621 293-7950

Reihenfolge der Vergabe
Bei allen neu angemeldeten Kindern werden die Plätze nach folgenden Kriterien und in folgender Reihenfolge vergeben:

Prio. 1: Kindesschutz / Kindeswohlgefährdung nach Vorgabe des ASD (Jugendamt)

Prio. 2: Berufstätigkeit
2.1. Alleinerziehend und berufstätig (kritische Infrastruktur oder präsenzpflichtig)
2.2. beide Eltern in kritischer Infrastruktur tätig
2.3. beide Eltern berufstätig mit Präsenzpflicht und unabkömmlich
2.4. Ein Elternteil berufstätig, ein Elternteil oder Alleinerziehende mit schwerwiegendem Grund, das Kind nicht betreuen zu können (z.B. Pflegefall ab Pflegestufe III, Betreuung einer im Haushalt lebenden Person mit Behinderung, Schwangerschaft mit Komplikation, betreuender Elternteil in Reha Maßnahme) (keine abschließende Aufzählung)
2.5. alleinerziehend (und Punkt 2.1 oder 2.4. nicht zutreffend)
2.6. Einer von beiden Elternteilen ist in kritische Infrastruktur tätig und Punkt 2.2., 2.3. oder 2.4 ist für den anderen Elternteil nicht zutreffend

Prio. 3: Kinder mit festgestelltem besonderen Förderbedarf (orientiert an objektivierbaren Kriterien; Bedarf muss festgestellt und auf der Basis eines Dokuments (z.B. ESU Ergebnis, Anmeldung Kolibri) nachweisbar sein
3.1 Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung mit folgendem festgestellten Förderbedarf: Sprachförderbedarf (z.B. Kolibri) oder Förderbedarf nach ESU
3.2. Kinder, die sich nicht im letzten Jahr vor der Einschulung befinden, und
folgenden festgestellten Förderbedarf aufweisen: Sprachförderbedarf (z.B. Kolibri)
oder Förderbedarf nach ESU
3.3. Sonstiger festgestellter besonderer Förderbedarf

Prio. 4: Sonstige
4.1. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (ohne spezifischen Förderbedarf)
4.2. Homeoffice mit Kinderbetreuung nicht vereinbar
4.3. Weiterer Grund

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