Am 26. Mai 2019 finden die Europawahl und in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahl kann dann dort auch direkt ausgeübt werden.
Rund um die Uhr, einfach und praktisch: Beantragung mittels QR-Code oder durch Online-Antrag
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Wer schnell und unkompliziert zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen, oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, kann dies über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung tun oder über den online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg.
- QR-Code: Einfach den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Daraufhin wird man direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
- Online-Antrag: Auf heidelberg.de/wahlen „Briefwahl online“ aufrufen. Dort erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind und die spätestens bis zum 5. Mai 2019 allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten. Die Antragstellung über das Internet ist nur gleichzeitig für die Kommunalwahl und die Europawahl möglich.
Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich; auch nicht die Beantragung per SMS. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen hat die Wahldienststelle am 29. April begonnen.
Antrag bis spätestens 24. Mai 2019, 18 Uhr