Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung findet seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember statt. Er ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag. Absicht ist die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Mit Stichtag 31. März 2022 leben im Rhein-Neckar-Kreis 552.327 Einwohnerinnen und Einwohner. Knapp 75.800 haben einen Grad der Behinderung über 50, gelten also als schwerbehindert. Zum 31. Dezember 2021 waren in Baden-Württemberg 957.415 Schwerbehinderte registriert, dies sind 86 Personen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Darunter waren 81.000 Personen leistungsberechtigt. Die Bruttogesamtausgaben der Eingliederungshilfe beliefen sich auf 2.272,4 Millionen. Etwa zwei Drittel dieser Summe werden für Assistenzkräfte sowie Alltagsbewältigung und Begleitung, also im Bereich der Sozialen Teilhabe, ausgegeben. Nur drei Prozent aller Behinderungen sind angeboren. 90 Prozent der schweren Behinderungen entstehen durch Krankheiten oder Ereignisse im Verlauf des Lebens. Drohende Behinderung ist damit ein Thema, dass alle treffen kann.
Wie sieht aktuell die Situation für behinderte Menschen aus?
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs sollte bereits weitgehend abgeschlossen sein. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dieses Ziel wurde bundesweit, so auch im Rhein-Neckar-Kreis, aber noch nicht vollständig erreicht. Die Zuständigkeit teilweise mehrerer Baulastträger beispielsweise bei einer Bushaltestelle führt vereinzelt dazu, dass zwar die Haltestelle barrierefrei gebaut wird, das Wartehäuschen oder die unmittelbar benachbarte Querung jedoch nicht.
Im Rhein-Neckar-Kreis werden einzelne fachkundige Mitglieder des Inklusionsbeirats sowie weitere beeinträchtigte Personen und Verbände gezielt in die Stellungnahmen und Beurteilungen miteinbezogen. Denn eine vollständige Barrierefreiheit für alle Nutzerinnen und Nutzer ist bei Umbau im Bestand nur selten erreichbar. Die Beteiligungsprozesse garantieren aber, dass das beste Ergebnis erreicht wird. „Eine positive Entwicklung in den Kreiskommunen ist die zunehmende Vor-Ort-Begehung mit Menschen unterschiedlicher Beeinträchtigungen, um bauliche Barrieren zu identifizieren“, erläutert Silke Ssymank, Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises.
Leider erschweren auch E-Scooter und kombinierte Rad- und Fußwege ohne Abgrenzung Sehbeeinträchtigten und Personen mit Mobilitätshilfen die sichere Nutzung von Gehwegen. Der gemeinsame Gebrauch von öffentlichen Flächen erfordert neben den baulichen Voraussetzungen auch immer gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Pandemie und die damit verbundenen Regelungen führen nach wie vor immer wieder zu Einschränkungen für beeinträchtigte Menschen. Andererseits sind viele neue digitale Beratungsangebote entstanden, die als künftiges Zusatzangebot sehr zu begrüßen sind. Der direkte zwischenmenschliche Kontakt ist aber nicht ersetzbar und nicht für jeden ist die digitale Kommunikation ein Mittel der Wahl. Besonderen Beschränkungen waren Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen sowie Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung unterworfen. Seit dem 28. Oktober 2022 können Heime und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg allerdings selbst entscheiden, ob das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben wird. Der durch die Maske mögliche Schutz ist zwar vor dem Hintergrund der besonderen Gefährdung dieser Personengruppen besonders wichtig, kann aber gleichzeitig auch mit einer Einschränkung im Alltagsleben und einer Einschränkung von sozialen Kontakten verbunden sein.
Auch die digitale Barrierefreiheit steckt noch in den Kinderschuhen. Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, eine barrierefreie Webseite vorzuhalten. Vielfach ist dies jedoch, besonders in kleineren Kommunen, nur teilweise der Fall. Zum Beispiel fehlt oft die Erläuterung der Inhalte in Gebärdensprache oder es werden nicht-barrierefreie Dokumente eingestellt.
Barrierefreiheit und Inklusion bedeuten, dass auch bestehende Strukturen angepasst werden, um echte Teilhabe zu ermöglichen. Barrierefreiheit muss immer mitgedacht und schon in der Planung berücksichtigt werden. Dies trifft häufig noch nicht zu und führt im Nachgang oft zu kostspieligen Nachbesserungen oder dazu, dass zum Beispiel bei Veranstaltungen keine Gebärdensprachdolmetschung angeboten wird.
Ein brisantes Thema ist der ständig zunehmende Fachkraftmangel insbesondere im Bereich der Sonderpädagogik, der 24-Stunden-Assistenzkräfte, Gebärdensprachdolmetschenden aber auch im Bereich der Schulbegleitung. Dies führt häufig auch dazu, dass Kinder nicht in die Schule können, besonders wenn ein hoher Krankenstand bei Fachkräften herrscht. Die Nicht-Verfügbarkeit von 24-Stunden-Assistenzen kann auch bedeuten, dass eine andere Wohnform gewählt werden muss und ein Teil der Selbstständigkeit wieder aufgegeben wird. Auf Landes- und Bundesebene werden daher Programme entwickelt, um dem Fachkraftmangel entgegenzuwirken.
Die Arbeitsmarktsituation stellt sich im Jahr 2021 folgendermaßen dar: in Baden-Württemberg gab es 23.752 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, davon erfüllten nur 9.664 die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Die Beschäftigungsquote betrug in der Privatwirtschaft 3,91 Prozent und im Öffentlichen Dienst 5,20 Prozent.
Insbesondere bei Behinderungen, die mit Tabus belegt sind, wie beispielsweise psychische Erkrankungen, oder die mit starken körperlichen- und Sinnesbeeinträchtigungen einhergehen, ist der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt immer noch sehr schwierig. In den 93 landesweiten Inklusionsbetrieben arbeiten derzeit rund 1.800 Menschen. Am 1. Januar 2022 sind Verbesserungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten, so wurde das Budget für Ausbildung auch auf Personen erweitert, die bereits Leistungen im Berufsbildungsbereich erhalten haben.
Welche Entwicklung gibt es im medizinischen Bereich?
Die Krankenhausbegleitungsrichtlinie wurde am 18. August durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Personen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung können sich nun bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bei einem Krankenhausaufenthalt aus medizinischen Gründen begleiten lassen und erhalten die Kosten erstattet. In der Hilfsmittelversorgung kommt es aber weiterhin immer wieder zu Defiziten. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat hier erhebliche Mängel festgestellt, so lassen sich beispielsweise die Leistungen einzelner Krankenkassen nur schwer vergleichen und es kommt immer wieder zur Auslieferung von Hilfsmitteln, die die betroffene Person in anderer Form beantragt hat.
Das deutsche Sozialsystem ist vielschichtig und kompliziert. Menschen mit Behinderungen benötigen oft sehr viel Energie, um ihre Rechte und eine umfassende Beratung einzufordern. Neben der Beratungspflicht der Sozialleistungsträger ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung ein wichtiges Angebot. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten in allen Teilhabebelangen nach dem Peer-Prinzip. Dies bedeutet, dass Beraterinnen und Berater mehrheitlich selbst eine Behinderung haben und Expertinnen und Experten in eigener Sache sind.
Um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft Teilhabe zu ermöglichen ist es wichtig, dass alle Kreisbürgerinnen und Kreisbürger ihren Teil dazu beitragen und dort unterstützen, wo es erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel im Alltag das Wegstellen eines Mülleimers sein, der sehbeeinträchtigen Menschen den Weg versperrt.
Info und Kontakt:
Silke Ssymank
Kommunale Behindertenbeauftragte
Stabsstelle für Integration und gesellschaftliche Entwicklung
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Telefon: 06221 522-2469
Quelle: Landratsamt RNK