Inklusionsbeirat erarbeitet aktuell einen Inklusionsplan
Am 26. Januar 2023 tagte der Inklusionsbeirat des Rhein-Neckar-Kreises zum sechsten Mal seit seiner Gründung. Der Inklusionsbeirat besteht aus 30 Personen. Ein zentrales Merkmal der Beiratsmitglieder ist, mit wenigen Ausnahmen, die eigene Betroffenheit oder der Angehörigenstatus. Der Beirat setzt sich zusammen aus Menschen mit kognitiven, psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie Angehörigen und inklusionsinteressierten Personen. Vertreten sind unter anderem gehörlose, sehbeeinträchtigte und mobilitätseingeschränkte Menschen.
In der ersten Sitzung des Jahres wurden drei neue Beiratsmitglieder gewählt. „Damit haben wir weitere „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ gewinnen können und das Team um Sehbeeinträchtigte, Blinde und Vertreterinnen und Vertreter der Autismus-Spektrum-Störung erweitert“, erläutert die kommunale Behindertenbeauftragte Silke Ssymank. Weiter berichtet sie: „Die Vielfalt des Beirats garantiert, dass bei der Planung von Veranstaltungen künftig inklusiv gedacht wird.“ Aktuelle Aufgabe des Beirats ist es, mit seinen sieben Arbeitsgruppen einen Inklusionsplan mit Empfehlungscharakter für die 54 Kreiskommunen zu erstellen. Zentrale Themen hierbei sind die Bereiche
· Erziehung und Bildung,
· Arbeit und Beschäftigung,
· Gesundheit,
· Sport und Freizeit,
· Wohnen und Bauen,
· Mobilität und Kommunikation.
Die Gruppen stellten ihre Zwischenergebnisse vor. Thomas Kreuzer, Sprecher der Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen, betont, dass beispielsweise Grünflächen im Außenbereich oft nicht über berollbare Wege zu erreichen seien, auch fehlen behindertengerechte Toiletten. „Auf diese Weise sind Rollstuhlnutzende oft von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen“, so Kreuzer. Der Auftrag der Arbeitsgruppen endet im Frühsommer, dann übernimmt eine Strukturarbeitsgruppe die Sichtung des Materials. Der Inklusionsplan soll bis zum Ende des Jahres fertig gestellt werden.
„Aufgabe des Inklusionsplans ist es, den Kreiskommunen zu veranschaulichen, in welchen konkreten Bereichen Verbesserungsbedarf bei Teilhabebelangen besteht und wie Barrierefreiheit erreicht werden kann“, erläutert die Kommunale Behindertenbeauftragte.
Quelle: Landratsamt RNK