Baden-Württemberg: Leichter Anstieg der Schulden der Eigenbetriebe um 1,7 %
Wie das Statistische Landesamt im Rahmen der Schuldenstatistik feststellt, waren die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.) Baden-Württembergs zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt mit rund 5 847 Millionen (Mill.) Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet.1 Das sind rund 75 Mill. Euro Schulden weniger als ein Jahr zuvor (−1,3 %). Je Einwohner beliefen sich die Schulden der kommunalen Kernhaushalte Ende 2019 somit auf durchschnittlich 527 Euro.
Die Gemeinden/Gv. Baden-Württembergs waren beim nicht-öffentlichen Bereich ausschließlich mit Krediten sowie Kassenkrediten verschuldet. Wertpapierschulden bestanden nicht. Die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) spielten mit einer Höhe von gut 218 Mill. Euro bzw. einem Anteil von 3,7 % an den Schulden, wie in den Vorjahren, anders als in anderen Bundesländern, insgesamt lediglich eine untergeordnete Rolle.
Die kreisangehörigen Gemeinden wiesen in ihren Kernhaushalten Schulden in Höhe von zusammen rund 3 372 Mill. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich auf. Dies bedeutet einen Rückgang von rund 10 Mill. Euro im Vergleich zum Vorjahr (−0,3 %). Die Schulden der Stadtkreise (Kernhaushalte) beliefen sich auf insgesamt rund 1 400 Mill. Euro und lagen damit um rund 22 Mill. Euro unter dem Vorjahreswert (−1,6 %). Die Landkreise (Kernhaushalte) waren Ende 2019 mit insgesamt gut 1 075 Mill. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet. Das sind rund 42 Millionen weniger als im Vorjahr (−3,8 %).
Die rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe der Gemeinden/Gv. waren zum Stichtag 31.12.2019 mit rund 6 915 Mill. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet und damit um knapp 117 Mill. Euro mehr als ein Jahr zuvor (+1,7 %).
Der Schuldenabbau der Gemeinden und Gemeindeverbände hat sich dem Trend der letzten Jahre folgend auch 2019 fortgesetzt. Aufgrund der Corona-Krise wird aber mit einem deutlichen Anstieg der Schulden zu rechnen sein, da bereits jetzt absehbar ist, dass wichtige Einnahmequellen der Kommunen bei gleichzeitigen Mehrausgaben wegbrechen werden.