Baden-Württemberg: Plus 7,5 % gegenüber dem Jahr 2017 – Plus von mehr als 60 % gegenüber 2010
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich1 in Baden-Württemberg im Jahr 2018 rund 11,6 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten2. Das entspricht im Durschnitt pro Einwohnerin und Einwohner zirka 1 050 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % oder um 67 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von über 60 % oder von 390 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
Der kommunale Bereich in Baden-Württemberg hat vielfältige und kostenintensive Aufgaben. Um diese Aufgaben zu erfüllen, stehen den Gemeinden neben den eigenen Steuereinnahmen (unter anderem die Grund- und Gewerbesteuer) auch ein Anteil an der dem Bund und den Ländern zustehenden Einkommen- und Umsatzsteuer zu. Der kommunale Finanzausgleich ist ein weiteres, wichtiges Instrument um den kommunalen Bereich bei der Bewältigung seiner Aufgaben finanziell zu unterstützen. Dabei gewährt das Land Finanzzuweisungen für vielerlei Zwecke, auch mit dem Ziel die Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Kommunen zu mildern (»Harmonisierungsgebot«).
1Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände.
2Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.