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Kontrollaktionen in der Fußgängerzone

23. April 2025 | Blaulicht, Das Neueste, Mannheim, Verwaltung

Mit dem Frühlingsbeginn steigt die Zahl der Besucher auf den Planken wieder spürbar an. Unter dem Motto „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ führt der städtische Ordnungsdienst daher aktuell Schwerpunktkontrollen durch. Dabei liegt der Fokus auf der Aufklärung von Rad- und E-Scooter-Fahrern sowie auf dem Lieferverkehr, um die geltenden Regeln ins Bewusstsein zu rufen und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

„Unser Ziel ist es nicht, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen, sondern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in einer Fußgängerzone die Fußgänger Vorrang haben. Es ist wichtig, dass sich alle an die geltenden Regeln halten, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden“, betont Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen.

Rad und E-Scooter: Rücksicht macht die Innenstadt sicherer

Es ist immer wieder zu beobachten, dass viele Rad- und E-Scooter-Fahrer offenbar nicht wissen, dass das Fahren in der Mannheimer Fußgängerzone nicht erlaubt ist, mit Ausnahme von 20 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen – also dann, wenn weniger Fußgängerverkehr herrscht.

Auch das Radfahren oder Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen ist ein häufig beobachteter Verstoß, obwohl beides grundsätzlich verboten ist. Hier geht es darum, Fußgänger und insbesondere Kinder und ältere Menschen zu schützen. Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte stattdessen die dafür vorgesehenen Wege nutzen.

Die Stadt legt großen Wert darauf, den Radverkehr zu fördern und eine fahrradfreundliche Infrastruktur weiter auszubauen. Die Schwerpunktkontrollen zielen daher keineswegs darauf ab, Fahrräder oder E-Scooter aus der Innenstadt zu verdrängen. Vielmehr geht es darum, dass alle Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, auf dem Rad oder mit dem E-Scooter – rücksichtsvoll miteinander umgehen und sich an die Regeln halten.

W E R B U N G


Fußgängerzone

Lieferverkehr: mit Rücksicht und im richtigen Zeitfenster

Auch Fahrer von Lieferfahrzeugen sind dazu angehalten, die Fußgängerzone nur zu den festgelegten Zeiten (0 bis 11 Uhr) und mit angepasster Geschwindigkeit zu befahren, um die Sicherheit der Besucher der Planken nicht zu gefährden.

Im Zuge der intensiven Kontrollen der Planken sowie der Breiten Straße werden auch die flankierenden Seitenstraßen kontrolliert. Ein Fokus liegt hierbei auf den bestehenden Ladezonen: diese sind dem Lieferverkehr für anliegende Geschäfte vorbehalten und müssen stets freigehalten werden, um dem Lieferverkehr das zügige Be- und Entladen zu ermöglichen.

Bei aufdringlichem Betteln: Kontakt vermeiden und melden

Ein weiteres Hauptaugenmerk der aktuellen Kontrollen liegt auf der Ahndung von aufdringlichem oder bedrängendem Betteln sowie dem Betteln mit oder mittels Minderjähriger. Denn dieses Verhalten ist nach der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim verboten. Wer beim Einkaufen oder dem Stadtbummel damit konfrontiert wird oder dieses Vorgehen beobachtet, sollte den direkten Kontakt vermeiden und den städtischen Ordnungsdienst informieren: 0621 / 293 2933 (montags bis freitags 7 bis 24 Uhr sowie samstags 10 bis 24 Uhr).

Weitere geplante Aktionen

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit startet auch wieder die Saison der sogenannten „Poserszene“, die mit Umherfahren und Zur-Schau-Stellen von Fahrzeugen, schnellem Gasgeben und Abbremsen oder mit Aufheulenlassen des Motors besonders in den Abend- und Nachtstunden an Wochenenden eine Belästigung für Anwohner sowie viele Besucher darstellt. Die Stadt wird auch hier in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Polizei Kontrollaktionen durchführen.

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