Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege – Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Seit Anfang dieses Jahres werden bis Ende 2021 rund 48 Modellstandorte gefördert. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ setzt das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Tagesmütter und -väter, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen. Auch der Rhein-Neckar-Kreis profitiert von diesem Programm und erhielt vom Bund insgesamt 450.000 Euro Fördermittel bewilligt.
Das Bundesprogramm: „ProKindertagespflege“ untergliedert sich in drei Module, die eine Koordinierungsstelle, eine weitergehende Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen sowie sieben fachliche Themenfelder, unter anderem Inklusion und Vertretung, beinhalten. „Wir werden im Kreisjugendamt in der Fachberatung Kindertagepflege eine zusätzliche Stelle installieren, die sich um die Koordination des gesamten Projekts kümmert“, kündigt Sozialdezernentin Stefanie Jansen an. Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle werden unter anderem die Qualitätskontrolle, -sicherung und -entwicklung, die Organisation von Netzwerktreffen sowie die Teilnahme am Expertenpool des Bundesprogramms sein. Zudem soll sie als Schnittstelle zwischen der Service-stelle und den Akteuren im Rhein-Neckar-Kreis fungieren.
Kindertagespflegepersonen werden noch besser qualifiziert
Der zweite Schwerpunkt des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“ liegt auf der noch besseren Qualifizierung von Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind. Bisher ist der Standard nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts mit 160 Stunden Qualifizierung Zugangsvoraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis einer Tagespflegeperson. Zukünftige Bewerber für die Tagespflege erhalten ab sofort die Möglichkeit, sich nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch zu qualifizieren. Die Qualifizierung erfolgt zukünftig mit 300 Stunden und untergliedert sich in eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung mit 160 sowie eine tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung mit 140 Stunden. Beide Qualifizierungsmaßnahmen werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
Bestehenden Tagespflegepersonen wird eine kostenfreie Anschlussqualifizierung ermöglicht. „Wir möchten ihnen hiermit die Chance geben, sich ebenfalls berufsbegleitend weiterzuqualifizieren. Die Anschlussqualifizierung wird zeitlich so gestaltet werden, dass diese neben der Tätigkeit als Tagespflegeperson absolviert werden kann und wird zudem auf die Fortbildungsstunden angerechnet“, erläutert die Leiterin des Kreisjugendamts, Susanne Keppler. Nach einer erfolgreichen Teilnahme erhalten die Tagespflegepersonen eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Das dritte Modul beinhaltet sieben weitere Themenfelder, unter denen der Rhein-Neckar-Kreis bei den Themen Inklusion in der Tagespflege und Vertretungsmodelle seine Schwerpunkte setzen möchte. „Für diese beiden Bereiche stehen uns nun finanzielle Mittel zur Verfügung, die es uns erlauben, exemplarisch Modelle für eine gelingende Inklusion in der Tagespflege zu entwickeln sowie realistische, tragbare Vertretungsmodelle für die Tagespflegepersonen für Krankheitsfälle und Urlaube zu erarbeiten“, so Keppler. Nach Ablauf des Förderzeitraums sollen die einzelnen Module weiter laufen.
Hintergrund:
Unter Kindertagespflege versteht man die Bildung, Betreuung und Erziehung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson, welche entweder in deren eigenem Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfindet. Tagespflege richtet sich vorrangig an Kinder unter drei Jahren. Im Gegensatz zu einer Betreuung in Tageseinrichtungen ist die Tagespflege eine familienähnliche Betreuungssituation. Die Tagesmutter oder der Tagesvater ist selbstständig tätig und benötigt eine Pflegerlaubnis vom Jugendamt.
Wer eine Tagespflege für sein Kind wünscht, sollte sie sich an das Jugendamt wenden, damit mit dessen Hilfe eine geeignete und passgenaue (Betreuungszeiten) Tagespflegeperson gefunden werden kann. Die Tagespflegeperson er-hält vom Jugendamt eine sogenannte laufende Geldleistung (Betreuungsentgelt). Von den Eltern wird für die entstehenden Kosten der Tagespflege vom Jugendamt ein Kostenbeitrag verlangt.