„Die Abfallgebühren bleiben unverändert.“ Dieser Satz von Landrat Stefan Dallinger in der jüngsten Kreistagssitzung am Dienstag, 17. Dezember, in Sinsheim dürfte die Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis freuen. Das höchste politische Gremium des Landkreises entschied einstimmig, den Verwaltungsrat der neu gegründeten AVR Kommunal AöR anzuweisen, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen – letztere für das Jahr 2020 auf demselben Niveau wie bislang.
Bekanntlich hat der Rhein-Neckar-Kreis die hoheitliche Abfallwirtschaft – dazu gehört beispielsweise die Müllabfuhr und die Berechnung der Abfallgebühren – neu strukturiert und seine Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zum 1. Januar 2020 einer selbständigen Kommunalanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übertragen. Der Landkreis ist Träger dieser Anstalt. Der wesentliche Unterschied der Kommunalanstalt zur bisherigen Rechtsform der GmbH besteht darin, dass die Kommunalanstalt hoheitliche Aufgaben erfüllen und Satzungen erlassen kann. In der Kommunalanstalt können daher nun alle Aufgaben der hoheitlichen Abfallwirtschaft gebündelt werden. „Die neue Rechtsform bringt neben organisatorischen Synergien auch wirtschaftliche Vorteile, da dann keine Abrechnung der Leistungen mehr erfolgen muss. Diese wirtschaftlichen Vorteile tragen zur Stabilisierung der Gebühren bei“, erklärt Landrat Dallinger.
Im Rahmen der Anstaltssatzung wurde festgelegt, dass der Verwaltungsrat so-wohl den Erlass der Abfallwirtschaftssatzung mit der Festlegung des Anschluss- und Benutzungszwangs wie auch die Festsetzung von Gebühren auf Weisung des Kreistags entscheidet. Dieser behält somit großen Einfluss auf die hoheitliche Abfallwirtschaft. „Es war uns wichtig, dass dieses Thema auch in Zukunft hier im Kreistag behandelt wird“, so Landrat Dallinger bei der Sitzung in Sinsheim. „Das Verfahren ist nach wie vor öffentlich und transparent“, lobte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bruno Sauerzapf in einer gemeinsamen Stellungnahme für alle Kreistagsfraktionen.
Neue Vorständin der AVR Kommunal AöR ist übrigens Katja Deschner, die bislang Geschäftsführerin der AVR Kommunal GmbH war. „Auch wenn es nun eine neue Rechtsform gibt – für die Menschen im Rhein-Neckar-Kreis ändert sich nichts, denn die hohe Qualität der umweltgerechten Entsorgung des Abfalls bleibt gleich“, versichert sie.