Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen
Bald machen sich Frösche, Kröten und Molche wieder auf den Weg zu ihren angestammten Laichplätzen. Ihr Wanderungsbeginn ist witterungsabhängig und startet alljährlich zwischen Anfang Februar und Ende März. Mildes und feuchtes Wetter sowie frostfreie Nächte mit deutlichen Plusgraden sind ideale Bedingungen für ihre weite, gefährliche Reise. Da sie dabei oft Straßen überqueren müssen, erreichen viele Amphibien ihr Laichgewässer nicht.
Aus diesem Grund greift das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wieder mit verkehrslenkenden Maßnahmen ein. So werden beispielsweise Warnleuchten und -schilder aufgestellt, Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet und sogar ganze Streckenabschnitte gesperrt. Maßnahmen, die nicht nur die nützlichen Tiere schützen sollen, sondern auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen.
Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:
K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
- L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)
- L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Blinklichter)
- B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- Gaiberg, Panoramastraße und Hauptstraße (Beschilderung)
- L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr sowie Beschilderung)
- L 530: zwischen Helmstadt-Bargen, Ortsteil Bargen, und Helmstadt-Bargen, Ortsteil Flinsbach, (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Blinkleuchten und Beschilderung)
- B 3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
- L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Blinkleuchten)
- K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)
- L 532: Lobbach zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4178: zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
- Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Diel-heim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
- B 39 / K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Beschilderung und Blinkleuchten)
- K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
- K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung und Warnleuchte; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr, wenn Sammelaktionen stattfinden)
- K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
- Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
- Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
- L 535: Schönau, Neckarsteinacher Straße, zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- Schönau: „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (Beschilderung)
- Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (Beschilderung)
- K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18:30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
- Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim und auf der L 536 (jeweils zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 18:30 und 6 Uhr und Beschilderung) sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)
- L 546: Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
- Waibstadt: Kappisweg (Beschilderung)
- K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
- L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:
Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach (Anlieger frei)
- Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Die Straße „Am Mühlwald“ zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände (beide Richtungen)
- K 4159: zwischen Leimen-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)
- Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (zwischen 18 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei) und Kühnbergweg (zwischen 20 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei)
Quelle: Landratsamt RNK